Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M  48.  933

nehmigung  bereits  ertheilt.  Wir  verweisen  in  dieser  Beziehung  auf  Unsere
Entschließung  vom  25.  April  1900  Nr.  7201  und  die  Entschließungen  des
Staatsministeriums  des  Innern  vom  10.  Jannar  1900  Nr.  486  und  vom
19.  Februar  1900  Nr.  3854.

10.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes  auf  Bewilligung  eines  Betrages  von  20000  —
zur  Unterstützung  von  Stammzuchtgenossenschaften  ertheilen  Wir  unter  Anerkennung  der
hierdurch  bewiesenen  Fürsorge  für  Hebung  der  Rindviehzucht  gerne  Unsere  Genehmigung.

11.  Wir  genehmigen  ferner  den  Landrathsbeschluß  über  die  Refundirung  der  im  Laufe
der  letzten  Jahre  dem  Maximiliansgetreidemagazinsfonde  zur  Bestreitung  von  Kreisausgaben
entnommenen  Summen.

12.  Schließlich  ertheilen  Wir  auch  den  auf  die  Rheindämme  sich  beziehenden  Beschlüssen
  des  Landrathes  Unsere  Genehmigung.

Indem  Wir  dem  Landrathe  diesen  Abschied  ertheilen,  erkennen  Wir  sein  lebhaftes
und  verständnißvolles  Interesse  für  die  Förderung  der  Wohlfahrt  des  Kreises  gerne  an  und
versichern  ihn  neuerdings  Unserer  Huld  und  Gnade.

Wildenwart,  den  20.  Juli  1900.

Luitpold,.

Prinz  von  HLayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  rhr.  v.  Riedel.  Dr.  rhr.  v.  Feilitzsch.  IDr.  v.  Landmann.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General--Sekretär:

an  dessen  Statt:
Ministerialrath  v.  Geib.

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