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nehmigung bereits ertheilt. Wir verweisen in dieser Beziehung auf Unsere
Entschließung vom 25. April 1900 Nr. 7201 und die Entschließungen des
Staatsministeriums des Innern vom 10. Jannar 1900 Nr. 486 und vom
19. Februar 1900 Nr. 3854.
10. Dem Beschlusse des Landrathes auf Bewilligung eines Betrages von 20000 —
zur Unterstützung von Stammzuchtgenossenschaften ertheilen Wir unter Anerkennung der
hierdurch bewiesenen Fürsorge für Hebung der Rindviehzucht gerne Unsere Genehmigung.
11. Wir genehmigen ferner den Landrathsbeschluß über die Refundirung der im Laufe
der letzten Jahre dem Maximiliansgetreidemagazinsfonde zur Bestreitung von Kreisausgaben
entnommenen Summen.
12. Schließlich ertheilen Wir auch den auf die Rheindämme sich beziehenden Beschlüssen
des Landrathes Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, erkennen Wir sein lebhaftes
und verständnißvolles Interesse für die Förderung der Wohlfahrt des Kreises gerne an und
versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade.
Wildenwart, den 20. Juli 1900.
Luitpold,.
Prinz von HLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. rhr. v. Riedel. Dr. rhr. v. Feilitzsch. IDr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General--Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrath v. Geib.
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