Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

943 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
EG——1 
2 
  
  
  
  
  
II. Abschnitt. 
Kreis-Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung. 
— . — . – –– — —–——" –. –. 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1/3. — — 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
zursehe vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs- 
zuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .4 an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 37988 .& 51 — 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen 
Schullehrer à 90 .K nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 
Dienstjahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für 
die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72 M nach 5 und von 45.4 nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 672073. 74—½ 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetlichen Kreisvereine quiescirt 
worden sind 600 4M — 0P 
Tit. 9. 
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst- 
unfähig gewordener Schullehrer . 
b) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters- 
zulagen im Pensionsfalle . ..17140.«14-3F 
c)ZurUnterstutzungdervordem i. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten: 
a) Nach der in der XX., bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 ∆ bezw. 300 für eine Wittwe, 130 4 bezw. 
150 .K für eine Doppelwaise und 100 . für eine einfache 
Waishe 134594-4 22 -J 
  
  
  
28 501 
208 011 
  
142 641 
13 500 
  
24
	        
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