Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

W 48. 959 
Nr. 16589. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 6.— 18. November 1899. 
Im NMamen Seiner Moajestät des Königs. 
Lu itpol J, 
von Gottes Gnaden Königlicher Hrinz von Zayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 6. bis 18. November 1899 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1898. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1898 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1900. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Oberfranken beträgt für das Jahr 1900 
2739 312 & 92 J, wovon ein Steuerprozent auf 27393 JX 12 J4 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1900. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlags gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge 
des Landrathes ertheilen Wir die nachstehenden Entschließungen:
	        
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