Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Unsere Genehmigung gefunden. Wir verweisen hiewegen auf die Entschließung des 
k. Staatsministeriums des Innern vom 1. Februar l. Is. Nr. 2317 sowie auf das Gesetz 
vom 18. Mai l. Is. (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 450). 
10. Dem Unterstützungsfond für das Wart= und Dienstpersonal der Kreisirrenanstalt 
Erlangen, dessen Renten zur Bestreitung der jeweiligen Bedürfnisse ausreichen, sollen nach 
Beschluß des Landrathes die Ueberschüsse aus den Dienstlöhnen nicht mehr zugewiesen werden, 
letztere sollen vielmehr in den allgemeinen Kreisfond fallen. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir unter dem Vorbehalte einer Revision der Statuten 
der bezeichneten Kasse Unsere Genehmigung. Auch gegen die weiteren die Kreisirren- 
anstalt Erlangen betreffenden Beschlüsse besteht keine Erinnerung. 
11. Den Beschlüssen des Landrathes auf Bewilligung eines einmaligen Beitrages zur 
Gewährung von Prämien bei Anschaffung von landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen 
Seitens minderbemittelter Gemeinden, Genossenschaften und Privaten, auf Erhöhung der 
Leistungen zur Förderung der Rindviehzucht und Fischzucht, dann bezüglich des kultur- 
technischen Dienstes ertheilen Wir unter Anerkennung der hiedurch bewiesenen lebhaften Für- 
sorge für die Landwirthschaft gerne Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir demselben 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung für seine eifrige und umsichtige Förderung 
aller Kreisinteressen und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 18. Juli 1900. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Krhr. v. Feilitzsch Dr. v. Landmann. Staatsrath v. May. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrath v. Geib.
	        
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