Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

  
ksetz und Verurdunzshutt 
für das 
Königreich BVayern. 
8 32. 
München, den 9. Juli 1901. 
IJInhalt: 
Bekanntmachung vom 30. Juni 1P01, die Strafanstalt Straubing betreffend. — Bekanntmachung vom 
2. Juli 1901, Siebenter Nachtrag zu dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Ordens-Verleihung. — ZKöniglich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
  
—-KmKBD —— 
  
Nr. 26750. 
Bekanntmachung, die Strafanstalt Straubing betreffend. 
K. Staatsministerium der Instiz. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Juni 1901 allergnädigst zu 
genehmigen geruht: 
1. daß die „Königliche Verwaltung der Strafanstalt Straubing“ errichtet und die 
„Königliche Verwaltung des Zuchthauses München“ aufgelöst wird; 
2. daß das Staatsministerium der Justiz ermächtigt wird, die Zeitpunkte, von 
welchen an die Errichtung der Verwaltung der Strafanstalt Straubing und die 
Auflösung der Verwaltung des Zuchthauses München in Wirksamkeit zu treten 
haben, zu bestimmen. 
Müüchen, den 30. Juni 1901. 
Dr. rhr. v. Lronrod. 
  
Nr. 15017. 
Bekanntmachung, Siebenter Nachtrag zu dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern 
in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 25. Juli v. Is. — Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 1063 — wird nachstehend eine Bekanntmachung des Reichskanzlers 
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