Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Nr.  13748.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde
Kempten  betreffend.  ·

K.Staatgministkriumdeg  Innern.

Durch  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  §  795  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
und  §  9  der  Zuständigkeitsverordnung  vom  24.  Dezember  1899  (Gesetz=  und  Verordnungs-Blatt
  S.  1229)  der  Stadtgemeinde  Kempten  auf  Grund  der  Beschlüsse  der  gemeindlichen
Kollegien  vom  26.  und  30.  April  l.  Is.  und  des  staatsaufsichtlichen  Bescheides  der  K.  Regierung
  von  Schwaben  und  Neuburg,  Kammer  des  Innern,  vom  14.  Mai  l.  Is.  im  Einverständnisse
  mit  den  K.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen  die  Genehmigung
zur  Ausgabe  4%  iiger  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  im  Gesammtnennwerthe  von
1  400  000  Mark,  eingetheilt

in  400  Stücke  zu  je  2000  M,
550  Stücke  zu  je  1000  MA
und  100  Stücke  zu  je  500
und  halbjährig  am  1.  Mai  und  am  1.  November  verziuslich,  ertheilt.
München,  den  26.  Juni  190  1.

Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch.

 

Nr.  14175.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Juhaber  betreffend.

+K.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  bayerischen  Hypotheken=  und  Wechselbank  in  München  wurde  die  Genehmigung
ertheilt,  nachstehende  4%  ige  verloosbare  Hypothekenpfandbriefe  auf  den  Inhaber,  im  Gesammtbetrage
  von  11  Millionen  Mark,  nämlich  v

2000  Stücke  Lit.  E  à  2000  „J/Xx  Nr.  128028—130027  =  4000000  ,

4000  „  „  F,  1000  A&.,  282221—286220  =  4  A,
4000  „  „  C,  500  A4.  ,  86283—  90282  =  20000  %
4000  „  „  H,  200  +  „  264778—268777=  800  000  ,
2000  „  „  I  „  100  4#,  157318—159317—=  200  000  ,

 

 

Sa.  16000  Stücke  Sa.  11.000  0O00  -J#

in  den  Verkehr  zu  bringen.
München,  den  28.  Juni  1901.

Dr.  Khr.  v.  Feilitzsch.