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Nr. 13748.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde
Kempten betreffend. ·
K.Staatgministkriumdeg Innern.
Durch Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt
S. 1229) der Stadtgemeinde Kempten auf Grund der Beschlüsse der gemeindlichen
Kollegien vom 26. und 30. April l. Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der K. Regierung
von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern, vom 14. Mai l. Is. im Einverständnisse
mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen die Genehmigung
zur Ausgabe 4% iiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe von
1 400 000 Mark, eingetheilt
in 400 Stücke zu je 2000 M,
550 Stücke zu je 1000 MA
und 100 Stücke zu je 500
und halbjährig am 1. Mai und am 1. November verziuslich, ertheilt.
München, den 26. Juni 190 1.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
Nr. 14175.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber betreffend.
+K. Staatsministerium des Innern.
Der bayerischen Hypotheken= und Wechselbank in München wurde die Genehmigung
ertheilt, nachstehende 4% ige verloosbare Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber, im Gesammtbetrage
von 11 Millionen Mark, nämlich v
2000 Stücke Lit. E à 2000 „J/Xx Nr. 128028—130027 = 4000000 ,
4000 „ „ F, 1000 A&., 282221—286220 = 4 A,
4000 „ „ C, 500 A4. , 86283— 90282 = 20000 %
4000 „ „ H, 200 + „ 264778—268777= 800 000 ,
2000 „ „ I „ 100 4#, 157318—159317—= 200 000 ,
Sa. 16000 Stücke Sa. 11.000 0O00 -J#
in den Verkehr zu bringen.
München, den 28. Juni 1901.
Dr. Khr. v. Feilitzsch.