Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

Eersetzund Verarhuungstt 
für das 
Königreich Bayern. 
W 4. 
München, den 22. Januar 1901. 
JIrhalf: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 10. Jannar 1901, die Verleihung des Doktortitels durch die 
Kal. Technische Hochschule in München betreffend. —Bekanntmachung vom 17. Jannar 1901, die Einführung 
der Gisenbahn-Verkehrs-Ordnung in Bayern betreffend — Hofdienst-Nachrichten. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung, den Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Louise, Gemahlin Seiner Königlichen 
Hoheit des Prinzen Alphons von Bayern betreffend. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Ge- 
nehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
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— 
  
Nr. 24508. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verleihung des Doktortitels durch die 
Kgl. Technische Hochschule in München betreffend. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Tlitpold, 
von Gottes Gnaden BKöniglicher Prinz von Bayern, 
Begent. 
Wir finden Uns bewogen, 
1. der Technischen Hochschule in München das Recht zu gewähren, die Würde eines 
Doktors und eines Ehrendoktors der technischen Wissenschaften (für die Abtheilungen 
der Bau--Ingenieure, der Architekten, der Maschinen-Ingenieure und der Chemiker 
zugleich mit der Befugniß der Führung des Titels „Doktor-Ingenieur") nach 
Maßgabe der von dem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten zu genehmigenden Promotionsordnung zu verleihen;
	        
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