Volltext : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

Welche  gesetzl.  Einrichtungen  sind  f.  d.  Erziehung  d.  Heranwachsenden  notwendig?  95

Oberbürgermeister  Cuno,  Hagen:  Meine  Damen  und  Herrenl!
Wie  den  letzten  beiden  Rednerinnen  hat  auch  mir  die  Forderung  von
Fräulein  Dr.  von  Harnack  nach  Verlängerung  der  Schulzeit  um  ein
halbes  Jahr  zum  Zwecke  des  hauswirtschaftlichen  Unterrichts  zur
Wortmeldung  Veranlassung  gegeben.  Fräulein  Dr.  von  Harnack
hat  in  ihren  Ausführungen,  die  vielleicht  nicht  so  gemeint  waren,  wie
ich  sie  verstanden  habe,  die  Bedeutung  verkannt,  die  der  Haushaltsunterricht
  in  der  Volksschule  hat.  Sie  will  ja  diesen  Haushaltsunterricht
  aus  der  Volksschule  hinauslegen  und  ihn  in  dieses  verlängerte
  Halbjahr  zu  der  jetzigen  Schulzeit  hineinlegen,  und  sie  sprach
dabei  davon,  daß  der  Haushaltsunterricht  in  der  Volksschule  den
Wissensunterricht  der  Mädchen  beeinträchtige  und  sie  gewissermaßen
gegenüber  den  Knaben  um  ein  halbes  Jahr  benachteilige,  weil  sie
statt  Wissensunterricht  den  Haushaltsunterricht  bekommen.  Ja,  meine
Damen  und  Herren,  das  ist  doch,  glaube  ich,  eine  gewaltige  Überschätzung,
  die  alte  Überschätzung  des  Wissensunterrichts  gegenüber
dem  praktischen  Unterrichte,  die  wir  doch  eigentlich  seit  Kerschensteiner
  überwunden  glaubten.  Fuür  mich  ist  der  Kochunterricht  in
der  Volksschule  angewandter  naturkundlicher  Unterricht,  ein  Unterricht,
  der  zusammen  mit  dem  Nähunterrichte  den  Handfertigkeitsunterricht
  der  Mädchen  darstellt.  Ganz  klar  ist  mir,  daß  der  einoder
  zweijährige  hauswirtschaftliche  Unterricht  der  Mädchen  von  13
oder  14  Jahren  in  der  Volksschule  niemals  die  perfekte  Hausfrau  erzielen
  kann,  wie  Fräulein  von  Harnack  sie  wünscht,  aber  dann
schließe  ich  auch  daraus,  daß  ebenso  wenig  aus  einer  halbjährlichen
Verlängerung  der  Schulzeit  durch  hauswirtschaftlichen  Unterricht
dieser  Erfolg  erwartet  werden  kann,  denn  dann  sind  die  Mädchen  von
14  Jahren  auch  noch  zu  jung  dazu,  und  ich  kann  mir  nicht  vorstellen,
daß  ein  hausmütterlicher  Unterricht  von  28  Stunden  an  Mädchen  von
14  Jahren  einen  dauernden  Erfolg  haben  kann.  Nach  meiner
Meinung  würde  am  wunschenswertesten  der  hauswirtschaftliche  Unterricht
  in  dem  letzten  Jahre  der  Fortbildungsschule  sein,  wo  die  Mädchen
  schon  ein  Verständnis  dafür  haben,  was  ihnen  für  Aufgaben
bevorstehen.  Aber  ich  sehe  die  Schwierigkeiten  vollständig  ein,  die
dem  entgegenstehen  wegen  der  Notwendigkeit  der  Ausbildung  für
den  Fachberuf,  und  deswegen  ist  —  ich  gebe  das  Herrn  Geheimrat
v.  Seefeld  jetzt  zu;  ich  habe  früher  widersprochen  —  der  Weg,  der
in  Preußen  eingeschlagen  worden  ist,  in  der  Fortbildungsschule  den
hauswirtschaftlichen  Unterricht  neben  den  Fachunterricht  zu  setzen  und
die  ganzen  drei  Jahre  der  Fortbildungszeit  durchzuführen,  trotz
mancher  Schwierigkeiten  der  gegebene  Weg,  auf  dem  wir  wenigstens
den  Mädchen  etwas  von  dem  hausmütterlichen  Unterrichte  beibringen
können.  Die  Schwierigkeit  liegt  ja  darin,  daß,  wenn  wir  gleichzeitig
auch  noch  die  körperliche  Ertüchtigung  der  Mädchen  fordern,  wir  zu
einer  erheblich  längeren  Fortbildungsschulzeit  der  Stundenzahl  nach
für  die  Mädchen  kommen,  als  wir  sie  für  die  männliche  Jugend
fordern.  Aber  bei  der  Doppelaufgabe,  die  wir  nun  einmal  bei  den
Mädchen  zu  lösen  haben,  ist  es,  glaube  ich,  der  einzige  Weg.