Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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II. Im Flurbereinigungsverfahren 
1. für das auf Grund des Flurbereinigungsoperats oder des Operatsauszugs auf— 
zunehmende Protokoll und für die Eintragung des Protokolls in das Trans- 
striptionsregister (Artikel 49 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. Mai 1886, die Flur- 
bereinigung betreffend, Ges.= und V.-Bl. S. 271); 
2. für die Beifügung des Ersatzvermerkes nach Artikel 49 Abs. 3 oder 4 des an- 
geführten Gesetzes; 
3. für die auf amtliches Verlangen ertheilten Auszüge einer in dem hypotheken- 
amtlichen Register bestehenden Einschreibung und für die auf amtliches Verlangen 
ertheilte Bescheinigung über das Nichtbestehen einer hypothekenamtlichen Ein- 
schreibung. 
Hofdienst= Nachricht. 
— —— 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 27. Februar ds. Is. den Guts- 
besitzer Reinhard Freiherrn von Gise auf 
sein allerunterthänigstes Ansuchen zum König- 
lichen Kämmerer zu ernennen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
— 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
  
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 25. Februar ds. Is. dem K. Käm- 
merer, Geheimen Legationsrath II. Klasse, 
Ednard Grafen von Montgelas, Minister- 
residenten bei der Schweizerischen Eidgertossen- 
schaft, das Ritterkreuz des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone und 
dem Geheimen expedirenden Sekretär der 
K. preußischen Gesandtschaft am K. Hofe 
Kurt Fibelkorn den Verdienstorden vom 
heiligen Michael IV. Klasse 
zu verleihen.
	        
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