Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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esth und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
12. 
München, den 12. März 1902. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. März 1902, Ergänzung des Verzeichnisses derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der 
den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind, be- 
treffend. — Bekanntmachung vom 10. März 1902, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber 
durch die Landgemeinde Pasing betreffend. — Hoftitel-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme einer fremden Dekoration. 
– 
  
  
Nr. 6025. 
Bekanntmachung, Ergänzung des Verzeichnisses derjeuigen Behörden, welche hinsichtlich der den 
Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind, 
betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und fK. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 24. Juli vor. Is. (Gesetz= und Ver- 
ordnungs-Blatt S. 506 bezw. 514) wird nachstehend eine Bekanntmachung des Reichs- 
kanzlers vom 20. Februar ds. Is., welche im Centralblatte für das Deutsche Reich S. 36 
abgedruckt ist, veröffentlicht. 
München, den 8. März 1902. 
Dr. érhr. v. Trilitzsch. Krhr. v. Asch. 23
	        
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