Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Beschlüsse des Stadtrathes und der Gemeindeversammlung vom 9. August 1901 und 
14. Februar 1902 beziehungsweise 16. August 1901 und des staatsaufsichtlichen Bescheides 
des K. Bezirksamtes Ludwigshafen vom 21. Februar 1902 die Genehmigung zur 
Ausgabe 3½% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 
1500 000 Mark und zwar: 
Lit. Ee 400 Stück zu je 2000 , 
„ Fi 400 „ „ „ 1000 J4, 
„ Cg 450 „ „ „ 500 J4, 
„ Hh 375 „ „ „ 200 -J“, 
ausgestellt vom April 1902 und halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, 
ertheilt. 
München, den 7. April 1902. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
—ä ä . — — — - —.— 
—--—-—— 
  
Nr. 8506. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Kreisgemeinde Mittelfranken, vertreten durch die K. Regierung von Mittelfranken, 
Kammer des Innern, in Ansbach wurde die Genehmigung ertheilt, daß sie einen Betrag 
von 2250 000 Mark 4%iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber, welche bis zum 
1. Jannar 1913 unkündbar und unter Einhaltung einer mindestens dreimonatlichen Kündigungs- 
frist bis 31. Dezember 1935 zurückzuzahlen sind, in den Verkehr bringe. 
Die Schuldverschreibungen sind in folgende Stücke eingetheilt: 
45 Stück 5000er — 225 000 J, 
450 „ 2000er — 900000 -“, 
970 „ 1000er — 970000 4, 
270 „ 500er 135000 A, 
100 „ 200er — 20 000 
München, den 8. April 1902. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
	        
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