Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

  
guat 
  
seh-und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
19. 
München, den 30. April 1902. 
  
  
  
Jnhalt 
Gesetz vom 25. April 1902, die Aufnahme von Kreisanlehen für Zwecke der Kreisirrenanstalten Eglfing und 
Gabersee, sowie für Neuerrichtung eines Gebäudes der Kreislehrerinnenbildungsanstalt in München 
betreffend. — Gesetz vom 25. April 1902, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Er- 
weiterung der Heilanstalt Kaufsbeuren betreffend. — Bekanutmachung vom 27. April 1902, die Bahn- 
ordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
  
–– – — — — 
  
  
Gesetz, die Aufnahme von Kreisanlehen für Zwecke der Kreisirrenanstalten Eglfing und Gabersee, 
sowie für Neuerrichtung eines Gebäudes der Kreislehrerinnenbildungsanstalt in München betreffend. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Cuitpold, 
Ton Gottez Gnaden Koniglicher Prim von gahern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
32
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.