Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

179 
    
eh- und Verordnungs- 
für das 
Königreich Vayern. 
21. 
München, den 12. Mai 1902. 
  
  
  
Inhaltt: 
Gescz vom 1. Mai 1902, die Aufnahme eines Kreisanlehens für die Kreisgemeinde von Mittelfranken zur Deckung 
der Kosten der Errichtung einer zweiten Kreisrealschule in Nürnberg betreffend. — Gesetz vom 10. Mai 1902, 
die Zwangserziehung betreffend. —Königliche Deklaration vom 10. Mai 1909, betreffend die Abänderung 
des Gesetzes über die öffentliche Armen und Krankenpflege. 
  
  
  
Gesetz, die Aufnahme eines Kreisanlehens für die Kreisgemeinde von Mittelfranken zur Deckung 
der Kosten der Errichtung einer zweiten Kreisrealschule in Nürnberg betreffend. 
Im Namen Beiner Majestät des Königs. 
Zlitpol!,. 
von Gottes Gnaden Königlicher Vrinz von Gayern, 
Negent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Acbgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
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