Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

  
seh-und VerorbunngsRlat 
für das 
Königreich Vayern. 
  
22. 
München, den 23. Mai 1902. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 20. Mai 1902, die Verlängerung des Landtages betreffend. — 
Bekanntmachung vom 5. Mai 1902, die Bildung der Sachverständigen-Kammern für Werke der Literatur und 
der Tonkunst betreffend. — Bekanntmachung vom 6. Mai 1902, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf 
den Inhaber durch die Stadtgemeinde Wasserburg betreffend. — Bekanntmachung vom 9. Mai 1902, 
die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Marktgemeinde Bad Tölz betreffend. — 
Bekanntmachung vom 21. April 1902, Freiherrlich von Mandl'sches Familienfideikommiß betreffend. — 
Hofdienst-Nachrichten. 
—— —. 
  
Nr. 12175. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Luitpol!, 
von Gotteg Gnaden Böniglicher Prinz von Hayern, 
Negent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getrene! 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Titel VII § 23 
der Verfassungs-Urkunde bis zum 28. Juni des laufenden Jahres einschließlich zu ver- 
längern. 
36
	        
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