Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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nach Erlöschen des Mannsstamms der in den Besitz des Fideikommisses gekommenen 
Rudolph von Süßkind'schen Familie kein männlicher Abkömmling des Freiherrn 
Max von Süßkind-Schwendi mehr am Leben wäre, so soll das Fideikommiß— 
vermögen auf die älteste Tochter des letzten Fideikommißinhabers als Allod übergehen. 
  
Das im Vorstehenden beschriebene Freiherrlich Gottlob von Süßkind'sche Familien- 
fideikommiß wird gemäß § 29 der VII. Verfassungsbeilage mit Vorbehalt der Rechte der 
Pflichttheilsberechtigten auf den Pflichttheil hiemit bestätigt und in die Fideikommißmatrikel 
eingetragen. 
Augsburg, den 16. Mai 1902. 
figl. Gberlandesgericht Augsburg. 
Der k. Oberlandesgerichts-Präsident: 
von Enderlein. 
  
Nr. 12346. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Filzfabrik Offingen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde die Ge- 
nehmigung zur Ausgabe 40/iger, innerhalb 30 Jahren rückzahlbarer Schuldverschreibungen 
auf den Inhaber zu 500 und 1000 ¾“, im Gesammtbetrage von 300 000 —X, an Stelle 
des durch Ministerial-Entschließung vom 25. Januar 1899 der Aktiengesellschaft Filzfabrik 
Offingen, nun in Liquidation, zur Emission genehmigten Inhaberanlehens gleichen Be- 
trags ertheilt. 
München, den 24. Mai 1902. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
	        
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