Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

M 24. 
Nr. 12239. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerinm des Innern. 
Der bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München wurde die Genehmigung 
ertheilt, nachstehende 3½0% ige unverloosbare Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber in 
den Verkehr zu bringen: 
1600 Stück lit. B. à A 2000 Nr. 21901—23500 = .3200000, 
4100 „ „ Cc, „ 1000 „ 48901—53000 = „ 41000000, 
3000 „ „ Dp, „ 500 „ 35821—38820 = „ 1500000, 
4000 „ „ EE„, „ 200 „ 45521—49520 = „ 800000, 
4000 „ „ FP„ „ 100 „ 38038—42037 = „ 400000, 
16700 Stück 
München, den 28. Mai 1902. 
  
Summa: K 10000 000. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 25. Mai ds. Js. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, 
dem erblichen Reichsrathe der Krone Bayern 
Dr. jur. Karl von Lang-Puchhof für den 
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen 
Kaiser, Könige von Preußen, verliehenen 
K. preußischen Kronen-Orden II. Klasse, 
dem K. Kämmerer Clemens Freiherrn von 
Mauchenheim genannt Bechtolsheim für 
das ihm von Seiner Majestät dem Könige 
von Schweden und Norwegen verliehene 
Kommandeurkreuz 2. Klasse des K. schwedischen 
Wasa-Ordens, 
dem K. Kämmerer und Rittmeister a. D., 
Karl Freiherrn von Eichthal, für das ihm 
von dem Patriarchen von Jerusalem verliehene 
Komthurkreuz mit Stern des Ordens vom 
heiligen Grabe,
	        
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