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Nr. 12276.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die
Stadtgemeinde Weiden betreffend.
f#. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und
Verordnungsblatt S. 1229) der Stadtgemeinde Weiden auf Grund der Beschlüsse der
gemeindlichen Kollegien vom 1. April und 1. Mai ds. Is. und des staatsaufsichtlichen
Bescheides des K. Bezirksamts Neustadt a. d. W. N. vom 17. April und 13. Mai ds. Js.
die Genehmigung zur Ausgabe 3½ 0%% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im
Gesammtnennwerthe von 1500 000 J—“, und zwar:
Lit. A Nr. 1—40 zu je 5000 ,
„ B „ 1—300 „ „ 2000 ,
„ C, 1—460 „ „ 1000 A,
„ D0 „ 1—300 „ „ 500 Jx
„ E „ 1—300 „ „ 200 -J,
„ F, 1—300 „„ 100 4,
halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, ertheilt.
München, den 10. Juni 1902.
Or. Frhr. v. Feilitzsch.
Ordens Verleihung. kreuz des Verdienst-Ordens der Bayerischen
Krone zu verleihen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs. föniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= Annahme fremder Dekorationen.
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 22. Mai ds. Is. aller- Im Namen Seiner Majestät des Königs.
gnädigst bewogen gefunden, dem K. und K. Seine Königliche Hoheit, Prinz Luit-
Kämmerer, Geheimen Rath und Statthalter pold, des Königreichs Bayern Verweser,
im Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
Erich Grafen von Kielmansegg das Groß- unter'm 30. Mai ds. Is.