Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 23. Juni 1902. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilihsch. Dr. Frhr. v. Teonrod. Frhr. v. Asch. Dr. v. LTandmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
An 2 * 
1) die Kammer der Reichsräthe, Der General-Sekretär: 
2) die Kammer der Abgeordneten. Ministerialrath v. Kopplstätter. 
  
Nr. 14297. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staat ministerium des Innern. 
Der Kreisgemeinde Oberbayern, vertreten durch die K. Regierung von Oberbayern, 
Kammer des Innern, wurde die Genehmigung ertheilt, zur Deckung der Kosten für Errichtung 
einer neuen Irrenanstalt in Eglfing, dann für Neubauten und Erweiterungen bei der Kreis- 
irrenanstalt Gabersee einen Betrag von 4 Millionen Mark 3½ 0%9iger Schuldverschreibungen 
auf den Inhaber, welche auf 6 Jahre unkündbar sind, nach Ablauf dieser Frist jedoch unter 
Einhaltung dreimonatlicher Kündigungsfrist nach Maßgabe des Art. 2 des Gesetzes vom 
17. Mai 1900 beziehungsweise Art. 2 des Gesetzes vom 25. April 1902 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt 1900 S. 447 und 1902 S. 169) zurückbezahlt werden, in Verkehr 
zu bringen. 
Die Schuldverschreibungen sind folgendermaßen eingetheilt: 
Lit. A 320 Stück zu je 5000% 1 600 000 .¼, 
„ B 60 „ 2000 + 1 200 O00 % 
„ C S800 „ „ „ 1000 — 800 000 M, 
„ D 480 „ „ „ 500 □. 240 000 3, 
xE 800 „ „ 200 J 160 000 -Z, 
Summa 4000000 
  
München, den 20. Juni 1902. 
In Vertretung: 
Staatsrath v. Neumayr.
	        
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