Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Ergeben die nach Abs. 1 zusammenzurechnenden Einkommensbeträge nicht 
die Summe von 2000 AM,. so sind die Einkommensbeträge des Haushaltungs- 
vorstandes, der Ehefrau und der in seinem Unterhalte befindlichen Kinder ebenfalls 
selbständig zu veranlagen. 
Gegeben zu München, den 28. Juli 1902. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilizsch. Frhr. v. Asch. 
Staatsrath v. Heller. Staatsrath v. Schraut. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrath 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Dr Proebst. 
  
Nr. 17601. 
Bekanntmachung, die den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend. 
##. Staatsministerium des Innern und fKl. fKriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 24. Juli vor. Is. (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 506 ff.) wird nachstehend eine im Centralblatte für das Deutsche Reich 
Nr. 26 Seite 165 abgedruckte Bekanntmachung des Reichskanzlers veröffentlicht. 
München, den 25. Juli 1902. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
  
Abdruck. 
Das durch Bekanntmachung vom 11. Juni 1901 (Central-Blatt S. 191) ver- 
öffentlichte Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen wird 
an den betreffenden Stellen geändert wie folgt:
	        
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