Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

  
  
M 35. 321 
Untersuchung vorErgebniß der Unter- Wei 
- eitere Behandlung 
der Schlachtung) suchung nach dem Grund des beanstandeten Bemerkungen 
ist unterblieben Schlachten der Fleisches G. B 
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in Nothfällen 2c.) 
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usführungsbestimmungen —). 
  
11. 
12. 
13. 
14. 
16. 
  
  
  
  
  
rinzutragen, welcher wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den thierärztlichen Beschauer ab- 
gegeben hat. 
4) Unter den Beanstandungsgründen sind auch antensen anzuführen, welche Anlaß zur Ueberweisung der 
Beschau an den thierärztlichen Beschauer gewesen 
ind. 
Jeder Beschauer hat sich auf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm selbst vorgenommenen 
Untersuchung zu beschränken. 
Findet die Ueberweisung der Beschau seitens eines nicht als Thierarzt 
approbirten Beschauers an einen thierärztlichen Beschaucr statt, so hat ersterer in Spalte 10 oder 12 
lediglich die Thatsache der Ueberweisung und in Spalte 13 den Grund hiefür einzutragen.
	        
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