Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

340 
Das Bluut ist dunkelroth, theerartig. Das Muskelfleisch kann dunkelroth gefärbt, 
weich und mit Blutungen durchsetzt sein. Unter der Haut finden sich gelbe, sulzige Massen, 
gelbe, wäsferige Flüssigkeit oder rothsulzige Einlagerungen. Die Milz ist in den meisten 
Fällen gleichmäßig oder beulig stark geschwollen, schwarzroth, weich, auf der Schnittfläche 
entleert sich theerartiges Blut. Unter den serösen Häuten und in der nicht selten entzündeten 
Darmschleimhaut machen sich häufig Blutpunkte bemerkbar. Beim Schweine ist das gesammte 
Bindegewebe am Halse wässerig-blutig durchtränkt. 
In vielen Fällen sind die erwähnten Kennzeichen der Krankheit nur undentlich vor- 
handen oder es fehlen manche derselben. Als der Milzbrandkrankheit besonders verdächtig 
haben zu gelten alle Rinder, deren Milz geschwollen und erweicht ist, welche blutigen Durchfall 
hatten und bei denen die Darmschleimhaut geschwollen, mit Blutpunkten oder Blutstreifen 
besetzt ist und ein chokoladenfarbener bis schwarzrother, blutiger Darminhalt gefunden wird. 
Auf Milzbrand ist namentlich zu achten bei Rindern, Schafen und Ziegen (8 8). 
Die Schlachtung ist zu verbieten (§ 9). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten 
(§§ 14, 32). Die Fleischbeschau bleibt dem Thierarzte vorbehalten (§ 31). Der Be- 
schauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen und zu desinfiziren (§ 16); vergl. 
auch Anhang Nr. 2. Diese Schutzmaßregel ist überhaupt allen beim Schlachten behülflich 
gewesenen Personen dringend zu empfehlen. Personen, welche Wunden an den Händen 
haben, sollten, auch wenn die Verletzungen nur unbedeutend sind, ohne Verzug die Hülfe 
des Arztes in Anspruch nehmen. Die Gefahr der Uebertragung des Milzbrandes von Thier 
auf Mensch beim Abhäuten und Zerlegen von Thieren ist sehr groß; der Milzbrand ist 
auch beim Menschen eine schwere, oft tödtliche Krankheit. 
2. Der Rauschbrand. 
Für diese Krankheit sind fast ausschließlich die Rinder (zwischen 1 und 4 Jahren) 
empfänglich; in seltenen Fällen wird sie bei Schafen und nur ganz ausnahmsweise bei 
anderen Thierarten beobachtet. Die Krankheit endet fast immer nach 1 ½ bis 3 Tagen tödtlich. 
Bei der Lebendbeschau fallen die große Abstumpfung der Thiere in Folge hohen 
Fiebers sowie flache, teigige, beim Ueberstreichen knisternde („rauschende"), sich rasch aus- 
breitende Anschwellungen besonders an den Oberschenkeln, am Halse, an den Schultern sowie 
an der Unterbrust und in der Rücken= und Kreuzgegend auf. 
Bei der Untersuchung des geschlachteten Thieres findet man an der Stelle der 
Anschwellungen das Bindegewebe der Unterhaut sowie zwischen und in den Muskeln mit 
Glasblasen und Blut durchsetzt und das angrenzende Muskelfleisch schmutzigbraun bis schwarz 
verfärbt, morsch und eigenthümlich widerlich ranzig riechend. 
Auf die Schlachtvieh= und Fleischbeschan finden die Bemerkungen zu Nr. 1 (Milz- 
brand) sinngemäße Anwendung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.