Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

M 36. 359 
III. Andere Erkrankungen und Mängel. 
30. Die Wassersucht. 
Am lebenden Thiere beobachtet man schmerzlose, teigige, Fingereindrücke annehmende, 
nicht vermehrt warme Anschwellungen an den abhängigen Körperstellen (Kopf, Hals, Unter- 
brust, Bauch, Euter, Beinen), bei höheren Graden auch allgemeine Schwäche, zuweilen ver- 
minderte Freßlust und Abmagerung. 
Beim geschlachteten Thiere sind folgende Erscheinungen festzustellen: Dünnes fleisch- 
wasserähnliches, wenig färbendes Blut, Ansammlung von klarer, farb= und geruchloser 
Flüssigkeit in der Bauch= und Brusthöle, deren seröse Auskleidung glatt, glänzend und 
nicht geröthet ist. Das Bindegewebe der Unterhaut und der Muskeln ist wässerig durchtränkt, 
von sulziger bis gallertiger Beschaffenheit. Die Muskeln sind weich, grauroth und faulen 
schnell. 
Wenn die Krankheit nicht zu weit vorgeschritten ist, kann die Flüssigkeit innerhalb 
24 Stunden abtropfen oder verdunsten, so daß das Fleisch eine nahezu gewöhnliche Be- 
schaffenheit annimmt. 
Auf Wassersucht ist namentlich zu achten bei Schafen und Ziegen (§ 8). Der nicht 
als Thierarzt approbirte Beschauer hat die Erlaubniß zur Schlachtung nur dann zu er- 
theilen, wenn das Allgemeinbefinden des Schlachtthiers nicht wesentlich gestört ist (8 11). 
Das Fleisch darf er nur dann selbständig beurtheilen, wenn die allgemeine Wassersucht 
hochgradig ist (§ 30 Nr. 2). In diesem Falle ist der ganze Thierkörper für untauglich 
zum Genusse für Menschen zu erklären (§ 33 Abs. 1 Nr. 13). 
31. Die Gelbsucht. 
Am lebenden Thiere wird die Gelbsucht durch die gewöhnliche Untersuchung häufig 
nicht erkannt, weil das Allgemeinbefinden nur ausnahmsweise gestört ist. Man findet Gelb- 
färbung der sichtbaren Schleimhäute und in höheren Graden auch der Haut, ferner bier- 
braunen Harn, Verdauungsstörungen, selbst hochgradige Störung des Allgemeinbefindens. 
Am geschlachteten Thiere ist die Gelbsucht zu erkennen an einer gelben oder gelblich- 
grünen Färbung zuerst des Brust= und Bauchfells, der Leber und Nieren, später des ganzen 
Bindegewebes und des Fettes, in den höchsten Graden auch der Knochen und Knorpel. 
Geringe Grade von Gelbfärbung können am ausgeschlachteten Thiere nach 24 Stunden 
verschwinden. 
Bei der Gelbsucht ist die Gelbfärbung niemals auf das Fettgewebe beschränkt. Dagegen 
kommt eine auf das Fettgewebe beschränkte Gelbfärbung bei ganz gesunden Thieren, beispiel- 
weise bei alten Kühen und Weidevieh, vor und ist demnach nicht zu beanstanden.
	        
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