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B. Besondere Bestimmungen.
I. Frisches Fleisch.
§ 6.
Die Untersuchung der einzelnen Theile der Thierkörper hat nach den in den S§ 7
bis 12 angegebenen Grundsätzen und thunlichst in der im § 7 bezeichneten Reihenfolge
stattzufinden, so daß die Prüfung der inneren Organe regelmäßig der Untersuchung des
Muskelfleisches vorangeht. 4
Wenn außer den vorschriftsmäßig mit dem Thierkörper einzuführenden Organen weitere
Organe in natürlichem Zusammenhange mit dem Thierkörper eingeführt werden, so sind
diese gleichfalls nach den hierfür angegebenen Grundsätzen zu untersuchen.
Durch die Untersuchung ist festzustellen, ob an der Oberfläche oder im Innern der
Organe und des Muskelfleisches krankhafte Veränderungen oder sonstige regelwidrige Zustände
vorhanden sind. Zu diesem Zwecke sind sämmtliche Organe und das Muskelfleisch zu
besichtigen, die Lungen, die Leber, die Milz, die Nieren, das Euter auch zu durchtasten.
Bei denjenigen Theilen, bei denen die Besichtigung oder Durchtastung zur Ermittelung
von Krankheitszuständen nicht ausreicht, sind die tieferen Schichten durch Einschnitte und
Zerlegungen gemäß den nachfolgenden Vorschriften freizulegen und zu untersuchen. Die
zu untersuchenden Lymphdrüsen sind der Länge nach zu durchschneiden. Liegen krankhafte
Veränderungen vor, deren Erkennung eine weitergehende Untersuchung erforderlich macht,
so ist eine solche entsprechend der Lage des Falles vorzunehmen; insbesondere sind verdächtige
oder erkrankte Theile anzuschneiden.
§ 7.
Bei der Beschau sind im Allgemeinen zu berücksichtigen:
1. das Brust= und das Bauchfell nebst den serösen Ueberzügen der Eingeweide;
2. die Lungen und die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mittelfell (An-
legung eines Querschnitts im unteren Drittel der Lungen):
3. der Herzbeutel und das Herz (Anlegung eines Längschnitts, durch den beide Kammern
geöffnet werden und die Scheidewand der Kammern durchschnitten wird);
4. die Leber und die einzelnen Lymphdrüsen an der Leberpforte;
5. die Milz;
6. die Nieren und die zugehörigen Lymphdrüsen (Freilegung der Nieren in der
Fettkapsel);
7. das Enter und die zugehörigen Lymphdrüsen;