Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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B. Besondere Bestimmungen. 
I. Frisches Fleisch. 
§ 6. 
Die Untersuchung der einzelnen Theile der Thierkörper hat nach den in den 88 7 
bis 12 angegebenen Grundsätzen und thunlichst in der im § 7 bezeichneten Reihenfolge 
stattzufinden, so daß die Prüfung der inneren Organe regelmäßig der Untersuchung des 
Muskelfleisches vorangeht. 4 
Wenn außer den vorschriftsmäßig mit dem Thierkörper einzuführenden Organen weitere 
Organe in natürlichem Zusammenhange mit dem Thierkörper eingeführt werden, so sind 
diese gleichfalls nach den hierfür angegebenen Grundsätzen zu untersuchen. 
Durch die Untersuchung ist festzustellen, ob an der Oberfläche oder im Innern der 
Organe und des Muskelfleisches krankhafte Veränderungen oder sonstige regelwidrige Zustände 
vorhanden sind. Zu diesem Zwecke sind sämmtliche Organe und das Muskelfleisch zu 
besichtigen, die Lungen, die Leber, die Milz, die Nieren, das Euter auch zu durchtasten. 
Bei denjenigen Theilen, bei denen die Besichtigung oder Durchtastung zur Ermittelung 
von Krankheitszuständen nicht ausreicht, sind die tieferen Schichten durch Einschnitte und 
Zerlegungen gemäß den nachfolgenden Vorschriften freizulegen und zu untersuchen. Die 
zu untersuchenden Lymphdrüsen sind der Länge nach zu durchschneiden. Liegen krankhafte 
Veränderungen vor, deren Erkennung eine weitergehende Untersuchung erforderlich macht, 
so ist eine solche entsprechend der Lage des Falles vorzunehmen; insbesondere sind verdächtige 
oder erkrankte Theile anzuschneiden. 
8 7. 
Bei der Beschau sind im Allgemeinen zu berücksichtigen: 
1. das Brust= und das Bauchfell nebst den serösen Ueberzügen der Eingeweide; 
2. die Lungen und die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mittelfell (An- 
legung eines Querschnitts im unteren Drittel der Lungen); 
3. der Herzbeutel und das Herz (Anlegung eines Längschnitts, durch den beide Kammern 
geöffnet werden und die Scheidewand der Kammern durchschnitten wird); 
4. die Leber und die einzelnen Lymphdrüsen an der Leberpforte; 
5. die Milz; 
6. die Nieren und die zugehörigen Lymphdrüsen (Freilegung der Nieren in der 
Fettkapsel); 
7. das Enter und die zugehörigen Lymphdrüsen;
	        
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