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2. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach für das Progymnasium Traunstein behufs
Errichtung der sechsten Klasse zwei pragmatische Lehrstellen bewilligt wurden, sowie dem
Beschlusse wegen der Verleihung einer statusmäßigen Dienstesstellung an den Musfiklehrer
des Progymnasiums und der Realschule Traunstein Anton Simon ertheilen Wir Unsere
Genehmigung. Den Landrathsbeschluß, durch welchen die Mittel behufs Beförderung eines
weiteren Gymnasiallehrers am Progymnasium Ingolstadt zum Gymnasialprofessor zur Ver-
fügung gestellt wurden, haben Wir bereits genehmigt und verweisen hierwegen auf Unsere
Entschließung an das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
vom 17. Dezember 1901.
Hinsichtlich des wiederholten Antrages wegen Uebernahme des Bedarfes der Progymnasien
Ingolstadt und Rosenheim auf Staatsfonds wird auf die bezügliche Entscheidung im vor-
jährigen Landrathsabschiede Bezug genommen.
3. Hinsichtlich des Beschlusses des Landrathes wegen Uebernahme der gesammten Dotation
der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt verweisen Wir auf Unsere früheren, zuletzt durch den
Abschied für den Landrath von Oberbayern vom 27. April 1899 ergangenen Bescheide.
Wegen der Gewährung eines Zuschusses zur Abminderung der dem Kreise auf den Betrieb
der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt erwachsenden Kosten verweisen Wir auf die bezüglichen
Verhandlungen der Kammern des Landtags und fügen bei, daß die Gewährung eines staat-
lichen Zuschusses für diese Anstalt bei der Aufstellung des Budgets für die XXVII. Finanz-
periode neuerlich in Würdigung gezogen werden wird. Der Bitte des Landrathes wegen
Uebernahme der Stipendien für die Schülerinnen der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt auf
Staatsfonds wird durch Zuweisung eines Betrages aus den durch das Budget für die
XXVI. Finanzperiode zur Unterstützung dürftiger Schulamtszöglinge an öffentlichen und
privaten Lehrerinnenbildungsanstalten bewilligten Mitteln entsprochen werden.
4. Der Landrath hat beschlossen, zu dem im verflossenen Winter in Traunstein ins
Leben getretenen Vorkurse für Bauhandwerker unter ausdrücklicher Verwahrung dagegen, daß
diese Schule als Kreisanstalt oder Zugehörung zu einer solchen zu betrachten sei, einen stets
widerruflichen freiwilligen Zuschuß von 900 —& für das Jahr 1902 zu bewilligen. Wir
ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung.
5. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß vom 1. Januar 1903 an
die Kosten für Beheizung und Beleuchtung der Realschulen des Kreises auf Kreisfonds über-
nommen werden. Bei Aufstellung der Realschuletats für 1903 wird derselbe berücksichtigt werden.
Der Landrath hat für die Errichtung von Handelsabtheilungen an den K. Realschulen
Ingolstadt und Rosenheim vom Schuljahre 1902/1903 ab die für 1902 treffenden Gehalts-
raten von je 820 +¼“ für je einen Reallehrer der Handelswissenschaften bewilligt. Wir
genehmigen diesen Beschluß. Die Genehmigung der Errichtung der Handelsabtheilungen an
den genannten Anstalten und die Bestimmung des Zeitpunktes ihrer Eröffnung bleibt vorbehalten.
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