Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

  
  
  
  
  
  
  
  
M al. 499 
Festgesetzter 
Cap.S Vortrag Betrag 
A 
VI. 11|Tit. 25. Desgleichen an die Gemeinde Peiting, Bez-Amts Schongau, # 
zur Unterhaltung der dortigen Suppenanstalt. 200 — 
Tit. 26. Desgleichen an die Gemeinde Neustift, Bez.-Amts Freising, für 
die dortige Suppenanstalt 300 — 
Tit. 27. Desgleichen an die Stadtgemeinde Schrobenhausen für die 
dortige Suppenanstalt 150.— 
Tit. 28. An den katholischen Charitas-Verein, Zuschuß zu den Kosten 
der Ausbildung von Landkrankenpflegerinnen 500.— 
Tit. 29. Zuschuß an den Verein „Seraphisches Liebeswerk“ in Alt- I 
ötting 200 — 
12) Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur unterstützung der 
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5 
Abs. IV des Gesetzes vom 3. Februar 1888. 32 43750 
Summa Cap. vVi 560 103 17 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau. 
1|Beiträge zu Distriktsstraßen 140 000.— 
laf Desgleichen zur Verbesserung der materiellen Verhältnisse 
der Distriktstechniker 3 305/75 
2| Für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff- und Floß= 
fahrt dienen, nach Art. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1852 162 700— 
3 Schutzbauten an Gewässern, welche nicht der Schiff= oder 
Floßfahrt dienen, deren Herstellung den betheiligten 
Eigenthümern obliegt . 282 300|— 
4 Zur Hehung der Wasserschäden an der Loisach bezw. am 
Kochel= und Rohrsee, letzte Rate 31 061— 
5 Zur Unterstützung von Gemeinden für Herstellung und 
1 Unterhaltung der Gemeindeverbindungswege 10 000— 
6/ Zur Gründung eines Baufonds für die durch die Distrikte 
München r. J. und München l. J. zu erbauenden beiden 
Brücken über die Isar bei Grünwald und Unterföhring 
— 2. Nate — aus dem genehmigten Zuschusse von 
100 0O000 TH. 20 000— 
7 An die Gemeinde Griesstätt — Zuschuß zur Verstärkung 
. des Innbrücken-Unterhaltungsfonds — 1. Rate aus 
den bewilligten 10 O000 KT.. 2 000.— 
8 An die Gemeinde Nohrbach, einmaliger Zuschuß zu den « 
Kosten des Umbaues der Ilmbrücke 1 000— 
9An die Stadtgemeinde Tittmoning — Zuschuß zur Bildung 
eines Brückenbaufonds — 1. Rate des zunächst auf 
5 Jahre bewilligten Zuschusses von jährlich 2000 fl. 2 000.— 
10) An die Gemeinde Geiselbullach — einmaliger Zuschuß zur 
rascheren Tilgung ihrer Brückenbauschuld. 5000— 
Summa — V 659 36675 
  
  
  
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