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IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land—
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1. Der auf den außerordentlichen Etat treffende Theil der neuen Kreisschuldotation
zur Unterstützung der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden wurde im Kreisbudget ab-
gesetzt. Statt dessen wird aus der durch das Staatsbudget für die XXVI. Finanzperiode
im außerordentlichen Etat erfolgten bezüglichen Willigung ein entsprechender Betrag durch
den Voranschlag der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen pro 1903 für die beiden Jahre
der Finanzperiode zur Verfügung gestellt werden. Wegen des nach dem Schlußsatze des
Art. 23 Abs. 2 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für das Jahr 1902 er-
forderlichen Bedarfs aus Staatsfonds bleibt Unseren Staatsministerien des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen weitere Entschließung vorbehalten.
Dem Beschluß des Landrathes, wornach dem Kreisschulinspektor Auer gegenüber der
Kreisgemeinde ab 16. September l. Is. staatsdienerliche Rechte einzuräumen und dessen
Gehaltsbezüge nach Klasse VIId des Gehaltsregulativs für pragmatische Staatsdiener zu
regeln seien, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. Wegen Herbeiführung des Vollzugs
bleibt der K. Regierung, Kammer des Innern, weitere Antragstellung vorbehalten.
2. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich des nunmehr beabsichtigten Neubaues für
die Taubstummenanftalt in Straubing finden Unsere Genehmigung; wegen der endgiltigen
Feststellung des Projektes für diesen Neubau hat das K. Staatsministerium des Innern
für Kirchen= und Schulangelegenheiten das Geeignete zu verfügen. Die insbesondere durch
die Aufstellung einer neuen Lehrkraft an der Taubstummenanstalt in Straubing, die Schaffung
dreier neuer Freiplätze und die Durchführung der ohrenärztlichen Untersuchung der Zöglinge
an dieser Anstalt veranlaßte Bereitstellung vermehrter Mittel genehmigen Wir gerne. Zu-
gleich genehmigen Wir auch den auf die Regelung der seinerzeitigen Pensionsbezüge des
gegenwärtigen Vorstandes der Taubstummenanstalt Straubing bezüglichen Beschluß des
Landrathes.
3. Wegen der Bitte des Landrathes um Verstaatlichung des Eininger Ausgrabungs-
unternehmens wird auf die einschlägige Position im Staatsbudget für die XXVI. Finanz--
periode Bezug genommen.
4. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes um Verstaatlichung der Realschulen wird auf
Ziffer 4 des Landrathsabschieds vom 3. April 1901 verwiesen.
Der Landrath hat dem Stadtmagistrat Deggendorf zur Errichtung eines 5. Kurses
an der dortigen Realschule für das letzte Trimester 1902 den Betrag von 600 +4 aus