Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

504 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land— 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der auf den außerordentlichen Etat treffende Theil der neuen Kreisschuldotation 
zur Unterstützung der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden wurde im Kreisbudget ab- 
gesetzt. Statt dessen wird aus der durch das Staatsbudget für die XXVI. Finanzperiode 
im außerordentlichen Etat erfolgten bezüglichen Willigung ein entsprechender Betrag durch 
den Voranschlag der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen pro 1903 für die beiden Jahre 
der Finanzperiode zur Verfügung gestellt werden. Wegen des nach dem Schlußsatze des 
Art. 23 Abs. 2 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für das Jahr 1902 er- 
forderlichen Bedarfs aus Staatsfonds bleibt Unseren Staatsministerien des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen weitere Entschließung vorbehalten. 
Dem Beschluß des Landrathes, wornach dem Kreisschulinspektor Auer gegenüber der 
Kreisgemeinde ab 16. September l. Is. staatsdienerliche Rechte einzuräumen und dessen 
Gehaltsbezüge nach Klasse VIId des Gehaltsregulativs für pragmatische Staatsdiener zu 
regeln seien, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. Wegen Herbeiführung des Vollzugs 
bleibt der K. Regierung, Kammer des Innern, weitere Antragstellung vorbehalten. 
2. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich des nunmehr beabsichtigten Neubaues für 
die Taubstummenanftalt in Straubing finden Unsere Genehmigung; wegen der endgiltigen 
Feststellung des Projektes für diesen Neubau hat das K. Staatsministerium des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten das Geeignete zu verfügen. Die insbesondere durch 
die Aufstellung einer neuen Lehrkraft an der Taubstummenanstalt in Straubing, die Schaffung 
dreier neuer Freiplätze und die Durchführung der ohrenärztlichen Untersuchung der Zöglinge 
an dieser Anstalt veranlaßte Bereitstellung vermehrter Mittel genehmigen Wir gerne. Zu- 
gleich genehmigen Wir auch den auf die Regelung der seinerzeitigen Pensionsbezüge des 
gegenwärtigen Vorstandes der Taubstummenanstalt Straubing bezüglichen Beschluß des 
Landrathes. 
3. Wegen der Bitte des Landrathes um Verstaatlichung des Eininger Ausgrabungs- 
unternehmens wird auf die einschlägige Position im Staatsbudget für die XXVI. Finanz-- 
periode Bezug genommen. 
4. Hinsichtlich der Bitte des Landrathes um Verstaatlichung der Realschulen wird auf 
Ziffer 4 des Landrathsabschieds vom 3. April 1901 verwiesen. 
Der Landrath hat dem Stadtmagistrat Deggendorf zur Errichtung eines 5. Kurses 
an der dortigen Realschule für das letzte Trimester 1902 den Betrag von 600 +4 aus
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.