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im außerordentlichen Etat erfolgten bezüglichen Willigung ein entsprechender Betrag durch den
Voranschlag der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen pro 1903 für die beiden Jahre der
Finanzperiode zur Verfügung gestellt werden.
Wegen des nach dem Schlußsatze des Artikel 23 Absatz 2 des Schulbedarfgesetzes vom
28. Juli 1902 für das Jahr 1902 erforderlichen Bedarfs aus Staatsfonds bleibt Unseren
Staatsministerien des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen
weitere Entschließung vorbehalten.
2. Den Beschluß des Landrathes wegen Verleihung staatsdienerlicher Rechte gegenüber
der Kreisgemeinde an den Kreisschulinspektor Wittmann haben Wir bereits durch Unsere
Entschließung vom 20. Januar l. Is. Nr. 24142 genehmigt.
3. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach unter Mitwirkung der betheiligten Stadt-
gemeinden bei den Progymnasien und Lateinschulen das Honorar für den nach der Wochen-
stunde bezahlten Fach= und Nebenunterricht auf den Jahresbetrag von 90 Mark für die
Wochenstunde festgesetzt wurde, ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung.
4. Dem Landrathsbeschlusse, durch welchen für einen Gymnasiallehrer am Progymnasium
Bergzabern der Gehalt eines Gymnasialprofessors bewilligt wurde, haben Wir bereits Unsere
Genehmigung ertheilt und verweisen hiewegen auf Unsere an das K. Staatsministerium des
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten ergangene Entschließung vom 17. Dezember 1901.
5. In Ansehung des wiederholten Beschlusses wegen Uebernahme der Lateinschule
Ludwigshafen a. Rh. auf Staatsfonds wird auf die einschlägige Entscheidung im vorjährigen
Landrathsabschiede Bezug genommen.
6. Die Anregung des Landrathes, daß der zum Lateinschulfond Grünstadt gehörige
Wald veräußert werden soll, wird Seitens der K. Regierung, Kammer des Innern, der
weiteren Würdigung unterstellt und es wird hierüber dem Landrathe entsprechender Vorschlag
unterbreitet werden.
7. Der Landrath hat gebeten, den Staatszuschuß für die Kreisbaugewerkschule Kaisers-
lautern von 8000 MK auf 12000 ¾ zu erhöhen.
Zu diesem Gesuche wird auf Ziffer XXI Kapitel 7 § 1 lir. c des Etats des K. Staats-
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten für die XXVI. Finanz-
periode hingewiesen, wonach der Zuschuß auf 8000 “ festgesetzt wurde.
8. Die vom Landrathe beschlossene Erhöhung des Betriebszuschusses für die Kreis-
ackerbauschule Kaiserslautern zur Ermöglichung von Ausstellungen landwirthschaftlicher Produkte
und zur Abhaltung von Spezialkursen über Geflügelzucht, Bienenzucht, Gartenbau u. s. w.,
sowie die Bereitstellung eines besonderen Betrages für die Einrichtung von Wanderkochkursen
wird gerne genehmigt.
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