Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
3 
III b) Aus Kreisfonds vom zweiten Jahre nach bestandener Anstellungs- 
prüfung beginnend bis zum Eintritt in die zweite staatliche 
Dienstalterszulage . 2577å3s75 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen — — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive 
Lehrerpersonal: 
a) Für Zulagen an Lehrer und Verweser auf schwierigen und 
gering dotirten Schulstellen 12 000— 
b) Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht. 1 500— 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schul= (bezw. Gemeinde- Nassen. Neue 
Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schullasten über— 
bürdeten Gemeinden aus Centralfonds 24 000 — 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Shulhunsneubanten « 
a)Realextgenz-Be1trage.. . — — 
b) Zum Unterhalt von Schulhäusern 15 o00 
c) Zu Schulhaus-Neubauten 
Tit. 9 Ständige Bauausgaben — — 
TitPtufungssuudAufstchtskosten 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der 
ordentlichen . . . 31400— 
und außerordentlichen Schuloisitationen 1 715— 
dann für Formularpapiere . 200— 
b) Für die Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalto 12 810— 
bb) Gehaltszulagen 1260— 
cc) Diäten und Reisekosten . 4120— 
dd) Pension des quiescirten Kreisschulinspektors Lehmann 3 996.— 
Tit. 10 Pensionen und Alimentationen: 
a) Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetlichen! Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds . ..... — — 
bb) aus Kreisfonds .. — — 
b) Zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Centralfonds . 145 759 66 
6) aus Kreisfonds- 19 700 — 
bb) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen im Pensionsfalle aus Centralfonds 
21 790 +& 98. — — 
c) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen 
Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfslehrerinnen aus 
Centralfonds ........... 12 850.— 
 
	        
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