MÆ al.
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Cap.
8
Vortrag
Tit. 3. a) Budgetmäßige Kreis-Schuldotation (hievon 15 000 M im
außerordentlichen Etat).
b) Neue Kreis- Schuldotation behufs unterstützung der mit
Schullasten überbürdeten Gemeinden
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrual-Ergänzungs-
Zuschüsse
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .& an alle Schul-
verweser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 44 820 4K — J
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen
Schullehrer à 90 nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst-
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 MA
nach 5 und von 45 K nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 499045.6—
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine guieseirt
worden sind – 3
Tit. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrer
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle 19 458 KH — J
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen,
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen .
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrer— Relikten:
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten
Norm (240 bezw. 300 .M für eine Wittwe, 130 4 bezw. 150 4#
für eine Doppelwaise und 100 K für eine einfache Waise)
97 350 M. —
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrersrelikten .
c) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen
Tit. 12. Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während
der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit
Tit. 13. Vergütung wegen Mährbetrages der Normal-
Budget-Preise .
degen die
Festgesetzter
Betrag
4
2
125 017-37
24 200
56 304
149 208
5 700
2 000
1 715.—
1 500
Summa E —60 6n —
471 963
Summa Cap. 1 A: 660 694 K — J
473 193
95