Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

MÆ al. 
5 
61 
  
Cap. 
  
8 
  
Vortrag 
Tit. 3. a) Budgetmäßige Kreis-Schuldotation (hievon 15 000 M im 
außerordentlichen Etat). 
b) Neue Kreis- Schuldotation behufs unterstützung der mit 
Schullasten überbürdeten Gemeinden 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrual-Ergänzungs- 
Zuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .& an alle Schul- 
verweser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 44 820 4K — J 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen 
Schullehrer à 90 nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 MA 
nach 5 und von 45 K nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 499045.6— 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine guieseirt 
worden sind – 3 
Tit. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 19 458 KH — J 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrer— Relikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 bezw. 300 .M für eine Wittwe, 130 4 bezw. 150 4# 
für eine Doppelwaise und 100 K für eine einfache Waise) 
97 350 M. — 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrersrelikten . 
c) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
Tit. 12. Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während 
der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 
Tit. 13. Vergütung wegen Mährbetrages der Normal- 
Budget-Preise . 
degen die 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4 
2 
125 017-37 
24 200 
56 304 
149 208 
5 700 
2 000 
1 715.— 
1 500 
  
Summa E —60 6n — 
471 963 
  
Summa Cap. 1 A: 660 694 K — J 
  
473 193 
95 
 
	        
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