Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

M AI. 563 
Nr. 19375. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 11. bis 23. November 1901. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpol!, 
von Gottes Gnaden Böniglicher Prinz von Hayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 11. bis 23. November 1901 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1900. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1900 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1902. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 1902 
6273.039 J/ 06 J, wopon ein Steuerprozent auf 62 730 JX 39 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1902. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Gegen die von dem Landrathe auf die allgemeine Kreisreserve des Vorjahres und 
bezw. des Jahres 1902 übernommenen Willigungen besteht keine Erinnerung. 
95“
	        
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