Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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2. Der auf den außerordentlichen Etat treffende Theil der neuen Kreis-Schuldotation 
zur Unterstützung der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden wurde im Kreisbudget abgesetzt. 
Statt dessen wird aus der durch das Staatsbudget für die XXVI. Finanzperiode im außer- 
ordentlichen Etat erfolgten bezüglichen Willigung ein entsprechender Betrag durch den Vor- 
anschlag der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen pro 1903 für die beiden Jahre der Finanz- 
periode zur Verfügung gestellt werden. 
Wegen des nach dem Schlußsatze des Art. 23 Abs. 2 des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli l. J. für das Jahr 1902 erforderlichen Bedarfes aus Staatsfonds bleibt Unseren 
Staatsministerien des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten und der Finanzen 
weitere Entschließung vorbehalten. 
3. Die Beschlüsse des Landrathes über die Gehaltsverhältnisse der Kreisschulinspektoren 
haben Unsere Genehmigung bereits erhalten. Wir verweisen hiewegen auf Unsere Ent- 
schließung vom 20. Januar 1902 Nr. 25292. 
4. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach an den Progymnasien und Lateinschulen 
unter Mitwirkung der betheiligten Stadtgemeinden vom 1. Januar 1902 an das Honorar 
für den nach den Wochenstunden bezahlten Fach= und Nebenunterricht auf den Jahresbetrag 
von 90 JX& für die Wochenstunde festgesetzt wurde, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Genehm ist Uns ferner der Landrathsbeschluß, durch welchen der weitere Ausbau der 
Lateinschule Hersbruck und die Anreihung von Realklassen an diese Anstalt ermöglicht wurde. 
Dem Beschlusse, wonach die Mittel behufs Beförderung eines Gymnasiallehrers am 
Progymnasium Neustadt aA. zum Gymnasialprofessor bewilligt wurden, haben Wir bereits 
Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen hiewegen auf die an das K. Staats- 
ministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten ergangene Entschließung vom 
17. Dezember 1901. 
Die Abgangsprüfung an den Progymnasien aufzuheben, ist vorerst nicht beabsichtigt; 
doch wird Seitens des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
dem Umstande, ob nicht die gegenwärtige Einrichtung einen nachtheiligen Einfluß auf die 
Frequenz der oberen Klassen der Progymnasien ausüben wird, eine sorgfältige Bedachtnahme 
zugewendet werden. 
Im Vollzuge der Auregung, daß die Gehalte der Pedelle an den Progymnasien und 
Lateinschulen nach einheitlichen Gesichtspunkten geregelt werden sollen, wird die Regierung, 
Kammer des Innern, dem Landrathe die entsprechenden Vorschläge unterbreiten. 
Ob gemäß dem Antrage des Landrathes der Bedarf des Progymnasiums Fürth in 
einer der nächsten Finanzperioden auf Staatsfonds übernommen werden kann, wird Seitens 
des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten jeweils beie
	        
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