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10. Die Beschlüsse des Landrathes über die Satzungen der Kreisirrenanstalten Ansbach
und Erlangen, dann über die Dienstesvorschriften für die Direktoren und über die Dienst-,
Gehalts= und Pensionsordnung für das nicht pragmatische Dienstpersonal der beiden Anstalten
haben bereits Unsere Genehmigung gefunden und verweisen Wir in dieser Hinsicht auf
die Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern vom 16. Mai 1902 Nr. 11716.
Ebenso sind die Beschlüsse wegen der Gehaltsbezüge und pragmatischen Rechte des Verwalters
und des zweiten Arztes der Kreisirrenanstalt Ansbach durch Unsere Entschließungen über
die Ernennung des Verwalters Wolfgang Strobel vom 18. Dezember 1901 Nr. 27527
und des zweiten Arztes Dr. Oskar Oetter vom 14. April 1902 Nr. 8574 bereits gesondert
genehmigt worden.
Auch den übrigen auf die Kreisirrenanstalten Ansbach und Erlangen bezüglichen Be-
schlüssen des Landrathes ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
Hinsichtlich des Uebereinkommens zwischen der Kreisgemeinde von Mittelfranken und
der Universität Erlangen wegen Errichtung der psychiatrischen Klinik in den Räumen der
Kreisirrenanstalt Erlangen beauftragen Wir Unsere Staatsministerien des Innern beider
Abtheilungen die weiteren Einleitungen zu treffen.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner verständnißvollen und opferwilligen
Wahrnehmung der Kreisinteressen aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
Linderhof, den 17. August 1902.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Arhr. v. Feilitzsch. Staatsrath Dr. v. Wehner.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.