Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

M 41. 581 
Nr. 19376. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 11. bis 23. November 1901. 
Im MAamen Seiner Moajestät des Königs. 
Luithpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prim von Gahern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg 
in seinen Sitzungen vom 11. bis 23. November 1901 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1900. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1900 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1902. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg beträgt 
für das Jahr 1902: 3803694 26 —, wovon ein Steuerprozent auf 38 0—36 M. 94 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1902. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Anträge und Beschlüsse des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der auf den außerordentlichen Etat treffende Theil der neuen Kreisschuldotation 
zur Unterstützung der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden wurde im Kreisbudget ab-
	        
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