MW AaI.
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Cap.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
—— 2
III
Tit. 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer
à 90 .K nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst-
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen
à 72 K∆ nach 5 und von je 45 .K nach 10, 13, 15, 20 und
je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet
559 346.44 25 —
b) aus Kreisfonds:
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses
bb) an den Lehrer der Gemeinde nlerschvan
cc) an den Schulverweser in Birgsau
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen:
a) zur Erhöhung der Natural-Verpflegs-Entschädigungen für Ver-
weser und Verweserinnen und für die Schulgehilfen und Hilfs-
lehrerinnen mit Ausnahme jener in den unmittelbaren Städten
b) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen
Uebungen in der Reserve und Landwehr einberufenen Lehrper-
sonals, dann zur Unterstützung von Schuldienstexspektanten,
welche zur Ableistung ihrer Militärdienstpflicht einberufen sind
mit Ausschluß der Einjährig-Freiwilligen
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive
Lehrpersonal:
a) Unterstützungen für das aktive Lehrerpersonall
b) weitere Unterstützungen für dasselbe mit Ausnahme jenes in
unmittelbaren Städten und zwar für die Schullehrer-Relikten
zur Honorirung der während des Sterbe= und Sterbenachmonats
aufgestellten Schulverweser, sowie zur Ausstellung von Hilfs-
lehrern bei vorübergehender Erkrankung von Schullehrern
IPg) zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht .
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) behufs Trennung der Meßnerdienste von den Schuldiensten.
b) an den Schulfond in Nain
c) aus der nenen Kreisschuldotation behufs unterstützung der mit
Schullasten überbürdeten Gemeinden .
d) Zuschüsse an Schulkassen zur Verköstigung auswärts wohnender
Schulkinder am Schulsitze während der Wintermonate .
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhaus-
neubauten:
a) Realexigenzbeiträge 1#
b) zum Unterhalte von Schulhöusern
c) zu Schulhausneubauten 6
Tit. 8. Ständige Bauausgaben.
6 060 41
28 500 —