Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

MW AaI. 
599 
  
Cap. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
  
—— 2 
  
III 
  
  
  
Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 .K nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72 K∆ nach 5 und von je 45 .K nach 10, 13, 15, 20 und 
je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
559 346.44 25 — 
b) aus Kreisfonds: 
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses 
bb) an den Lehrer der Gemeinde nlerschvan 
cc) an den Schulverweser in Birgsau 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) zur Erhöhung der Natural-Verpflegs-Entschädigungen für Ver- 
weser und Verweserinnen und für die Schulgehilfen und Hilfs- 
lehrerinnen mit Ausnahme jener in den unmittelbaren Städten 
b) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen 
Uebungen in der Reserve und Landwehr einberufenen Lehrper- 
sonals, dann zur Unterstützung von Schuldienstexspektanten, 
welche zur Ableistung ihrer Militärdienstpflicht einberufen sind 
mit Ausschluß der Einjährig-Freiwilligen 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive 
Lehrpersonal: 
a) Unterstützungen für das aktive Lehrerpersonall 
b) weitere Unterstützungen für dasselbe mit Ausnahme jenes in 
unmittelbaren Städten und zwar für die Schullehrer-Relikten 
zur Honorirung der während des Sterbe= und Sterbenachmonats 
aufgestellten Schulverweser, sowie zur Ausstellung von Hilfs- 
lehrern bei vorübergehender Erkrankung von Schullehrern 
IPg) zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht . 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) behufs Trennung der Meßnerdienste von den Schuldiensten. 
b) an den Schulfond in Nain 
c) aus der nenen Kreisschuldotation behufs unterstützung der mit 
Schullasten überbürdeten Gemeinden . 
d) Zuschüsse an Schulkassen zur Verköstigung auswärts wohnender 
Schulkinder am Schulsitze während der Wintermonate . 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhaus- 
neubauten: 
a) Realexigenzbeiträge 1# 
b) zum Unterhalte von Schulhöusern 
c) zu Schulhausneubauten 6 
Tit. 8. Ständige Bauausgaben. 
  
6 060 41 
28 500 — 
  
 
	        
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