M 42. 621
Nr. 20761.
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Messungsbehörden betreffend.
K. Staatsministerium der Finanzen.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben mit Allerhöchster Entschliehßung vom 24. August l. Is. zu bestimmen
geruht, daß in Aschaffenburg, Bamberg, Frankenthal, Freyung, Kulm-
bach und Weißenhorn neue Messungsbehörden errichtet und die hienach in Aschaffenburg
befindlichen beiden Messungsbehörden mit Aschaffenburg I und Aschaffenburg II, jene in
Bamberg mit Bamberg I und Bamberg II bezeichnet werden.
Zufolge derselben Allerhöchsten Verfügung wird hinsichtlich der neu zu errichtenden
Messungsbehörden und der mit den Neuerrichtungen zusammenhängenden Aenderungen im
Bestande der bisherigen Messungsbezirke Nachstehendes bestimmt:
J.
Die bisherige, auf die Bezirke des Stadtrentamtes Aschaffenburg und des Landrent—
amtes Aschaffenburg sich erstreckende Messungsbehörde Aschaffenburg wird abgetheilt in eine
Messungsbehörde Aschaffenburg 1 und eine Messungsbehörde Aschaffenburg II, von welchen
die erstere den Bezirk des Stadtrentamtes, die letztere jenen des Landrentamtes Aschaffenburg
zu umfassen hat.
II.
Die bisherige Messungsbehörde Bamberg, bestehend aus den Bezirken des Stadtrent-
amtes Bamberg, des Landrentamtes Bamberg, dann der Rentämter Burgwindheim und
Scheßlitz, wird abgetheilt in eine Messungsbehörde Bamberg und eine Messungsbehörde
Bamberg lI, von welchen die erstere den Stadtrentamtsbezirk Bamberg, die letztere den
Landrentamtsbezirk Bamberg, dann die Rentamtsbezirke Burgwindheim und Scheßlitz umfaßt.
III.
Die neue Messungsbehörde Frankenthal umfaßt den bisher theils zur Messungsbehörde
Ludwigshafen afRh., theils zur Messungsbehörde Grünstadt gehörigen Rentamtsbezirk
Frankenthal. Von der Messungsbehörde Kirchheimbolanden werden die vier Gemeinden
Rodenbach, Eisenberg, Stauf und Ramsen, Rentamts Kirchheimbolanden, abgetrennt und
der Messungsbehörde Grünstadt zugetheilt.