Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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1 2 . 4. 5. 
1d 
eaich, Davon (Spalte 4) sind kriegsbrauchbar 
zählung kon Zahr der 
esd. Verwaltungsbezirk gescune gemusterten Reit- Zugpferde beson- 
Nr. 4 Jahre alten Pferde pferde II schwere 
Pferde) vor- — 
handenen III Stang. Vord. Stang. Vord. pferde 
Pferde 
I 
Gesammtzahl 
  
  
  
Zusatz für die Nachweisungen der Generalkommandos (oder der 
Kreisregierungen) 
Der Bedarf des Armeekorps für die sämmtlichen von ihm im 
Mob. Fall aufzustellenden Formationen beträgt . 
  
  
Davon werden von anderen Armeckorps gestellt und zwar: 
vom a. A-K. (gem. Anl. A Mob.-Pl. 
Verwaltungsbezirk Amit. 
oder Pauschsumme von . . )). .. 
vombAK(alsErganzungfürs..). 
vomoAK(aemMobBestgNr.., 
oder§..Mob.Pl.,oderBetf.vom..). 
  
  
  
Zufammenafbfk . 
Hiernach bleiben aus dem Korpsbezirk zu degen 
Ferner sind an andere A-K. abzugeben: 
an d. A.K. (gem. Anl. A Mob. Pl. 
Verwaltungsbezirk B mit 
oder Pauschsumme vvoo .. 
an e. A. K. (als Ergänzung ftr.). 
an f. A.K. (gem. Mob. Besta. Nr. 2ꝛc.). 
Dazu: 8% Reserve . . 
  
  
  
  
Gesammtsumme des Bedarfs 
  
Hberschuß 
Mithin hat der Korpsbezirk Lerss 
usfa 
gegen den Bedarf: 
  
  
  
  
  
  
Anmerkung: Gehören die Verwaltungsbezirke verschiedenen Kreisen an, so sind sie durch besondere Ueberschriften 
in Spalte 2 kenntlich zu machen.
	        
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