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Beschaffung von Hypothekenbriefen und beglaubigten Abschriften aus dem Grundbuche
und die Ergänzung und Berichtigung derselben nach dem jeweiligen Stande des
Grundbuchs entstehenden Kosten und Gebühren jeder Art sind vom Darlehensnehmer
zu tragen.
Die Stempelabgabe für die Hypothekenpfandbriefe, welche auf Grund des Darlehens
ausgegeben werden, ist vom Darlehensnehmer zu vergüten.
Die Kosten der Werthermittelung (Schätzungs-, Reisekosten, Porti u. s. w.) fallen
dem Antragsteller auch dann zur Last, wenn dem Antrage nicht stattgegeben wird oder das
Darlehen aus irgend einem Grunde nicht zum Vollzuge iommt. Die Bank ist berechtigt,
hierwegen ein Aversum zu verlangen, welches außer den auf die Behandlung des Antrags
erwachsenen Baarauslagen eine mäßige Vergütung für Kanzleikosten in sich schließt. Diese
Vergütung soll zur Höhe der Antragsumme in angemessenem Verhältniß stehen.
Art 23.
Säumige Schuldner haben im außergerichtlichen Mahnverfahren wie im Vollstreckungs-
verfahren nicht nur die von ihnen veranlaßten Baarauslagen zu erstatten, sondern eine mäßige
Vergütung für Kanzleikosten zu leisten. Die letztere wird unter angemessener Berücksichtigung
der Umstände und der Rückstandssumme vom Kanzleivorstand, im Beschwerdefalle endgiltig
von der Direktion festgesetzt.
München, den 12. November 1902.
Dr. Frhr. #. Feilitzsch.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
mit Allerhöchstem Signate vom 17. Oktober
ds. Is. das Hofbenefizium in Blutenburg
vom 16. November c. angefangen dem Priester
Johann Baptist Aigner z. Zt. Benefiziums-
verweser in Wasserburg zu übertragen,
mit Allerhöchster Entschließung vom 31. Ok-
tober 1902, mit Wirksamkeit vom 1. November
1902, den bisherigen K. Amtsrichter Hermann
Zollner zum K. Intendanz-Assessor bei der
K. Hoftheater-Intendanz, als Referenten der
Intendanz zu ernennen, den K. Rath Ludwig
Grünewald, Hoftheater-Hauptkassier, zum
K. Intendanzrath zu befördern, und den seit-
her im Bureau der K. Hoftheater-Intendanz
als Sekretär verwendeten Ludwig Malyoth
zum K. Iuntendanz-Inspektor zu ernennen.