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2. Die Bestimmung des 87 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 17. Oktober 1901
ist auch bei Benützung des eigenen Fahrrades oder Motors maßgebend.
3. Auf die den Amtsärzten im Falle der Benützung eigenen Fahrrades oder Motors
bei dienstlichen Anlässen zukommende Reisekostenentschädigung (§ 2 der K. Aller-
höchsten Verordnung vom 17. November 1902, Gebühren für ärztliche Dienst-
leistungen bei Behörden betreffend, Gesetz= und Verordnungsblatt S. 716) finden
vorstehende Bestimmungen keine Anwendung.
München, den 17. Dezember 1902.
Dr. Krhr. v. Feilitzsch.
Hoftitel-Verleihung.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom
14. ds. Mts. allergnädigst bewogen gefunden,
den Buchbindereibesitzern Carl Friedrich Hübel
und Gottlieb Hermann Denck, Inhaber der
Firma Hübel & Denck in Leipzig, den Titel
eines K. B. Hofbuchbinders zu verleihen.
Ordeng-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 2. Dezember 1902 dem Legations-
Sekretär bei der K. und K. Oesterreichisch-
Ungarischen Gesandtschaft am Königlichen Hofe
Dr. Leon Freiherrn de Vaux den Verdienst-
Orden vom hl. Michael III. Klasse, und
unter'm 12. Dezember 1902 dem K. Preußi-
schen außerordentlichen Gesandten und bevoll-
mächtigten Minister am K. Hofe, Anton
Grafen von Monts, das Großkrenz des
Verdienstordens der Bayerischen Krone
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Geenehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 14.Dezember ds. Is. dem K. Staats-
rathe im a. o. D. und stellvertretenden Be-
vollmächtigten Bayerns zum Bundesrathe,
Hermann Freiherrn von Stengel in Berlin,
für das ihm von Seiner Majestät dem Könige
von Württemberg verliehene Großkrenz des
K. Württembergischen Friedrichs-Ordens, und
dem K. Hoftheater-Garderobemeister Wil-
helm Dieter, für die ihm von Seiner
Majestät dem Könige von Württemberg ver-
liehene Verdienst-Medaille des K. Württem-
bergischen Friedrichs-Ordens,
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.