Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

A 59. 793 
  
4. Tare der homöopathischen Arzneien. 
Urtinkturen .. ... 1,0 Gramm — 110 Pfennige 
5,0 1 – 30 77 
jede weiteren 500 „ = 15 „ 
Zum äußerlichen Gebrauch 10,0 „ 15 „ 
10000 „ = 100 „ 
Verdünnungen bis 5.0 „ = 25 „ 
1 10,0 11 — 40 77 
jede weiteren 100 „ = 15 „ 
Verreibungen bis 5.0 „ — 30 „ 
77y 10,0 7’ – 50 ’v 
jede weiteren 10,0 „ 25 „ 
Streukügelchen bis 500 „ = 30 „ 
„ 1000 „ = 50 „ 
jede weiteren 10,0 „ 25 „ 
Streukügelchen, rein, unbefeuchtet 1000 „ = 15 „ 
Milchzucker, rein präparirter .. 10,0»-15,, 
Homöopathische Arzneimittel, deren Einkaufspreis mehr als die Hälfte dieser Taxpreise 
beträgt, Zusätze zu homöopathischen Arzneikörpern, als destillirtes Wasser, Weingeist und 
andere, sowie besonders verordnete Arbeiten zur Herstellung homöopathischer Arzneien sind, 
ebenso wie Gläser, Schachteln u. s. w. und die Dispensation, nach den Vorschriften der 
Arznei-Taxe zu berechnen.
	        
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