war, wieviel Ware sie den kleineren abgeben wollten. Der Magistrat
war jedoch nicht in der Lage, das bestehende Verfügungsrecht der Vereinigung
zu ändern und konnte die Kleinhändler nur auf die Pflicht der
Vereinigung verweisen, Waren auch an Wiederverkäufer abzugeben.
Mit der zunehmenden Warenknappheit und der schärferen Zentralisation
des Handels wurde der freie Handel immer mehr augsgeschaltet.
Im Anpril 1916 erging die Anordnung, daß die gesamte Erzeugung an
Teigwaren an die Keichsgetreidegesellschaft abgeliefert werden müsse,
die fortan die Belieferung der Kommunalverbände übernehmen sollte.
Die Händler konnten jetzt Teigwaren nur noch durch die Kommunalverbände
beziehen, wenn diese es nicht vorziehen sollten, die Verteilung
durch eigene Verkaufsstellen zu übernehmen. Ob und inwieweit eine
Rationierung der Teigwaren durchgeführk werden sollte, blieb den Kommunalverbänden
überlassen.
Vier Wochen später war auch das schon wieder überholt: zur Versorgung
der Kommunalverbände mit solchen Lebensmitteln, die ausschließlich
durch die 3EG. und andere zentrale Gesellschaften verteilt
wurden, gründete der Oberpräsident eine Provinzial-Nahrungsmittelstelle
(PM.), als deren Geschäftsabteilung die Pommersche Landwirtschaftliche
Hauptgenossenschaft (PLH.) ausgebaut wurde.
Für den Magistrat war damit die Lebensmittelversorgung in gewisser
Hinsicht vereinfacht. Er brauchte nur der PM. einen Kommissionär
zu nennen, an den die gelieferten Waren gesandt wurden (die Firma-Goktschalk,
sofern nicht im Einzelfall anders bestimmt) und diesem Kommissionär
die Verteilung der Waren zu übertragen. Das Dublikum
mußte freilich eine Verteuerung in Kauf nehmen, denn der Kommissionär
bekam selbstverständlich seine Gebühren, z. B. 0,60 4 je Ztr. Erbsen.
Der Schreibverkehr freilich, der dem Magistrat durch die neue Regelung
aufgeladen wurde, war krotz dieser Vereinfachung immer noch sehr
erheblich, zumal die kaufmännische Buchführung und die Abrechnung
über gelieferte Waren schließlich doch außerhalb des eigentlichen Arbeiksgebietes
städtischer Behörden lag: Annahme der Ueberweisungen der
D., Verteilung an die Kaufleute, Bezahlung der Rechnungen, Erledigung
der zahlreichen Beanstandungen — man khann sich kaum vorstellen,
welche Unsumme von Arbeit hier durch den Magistrat nebenamtlich geleistet
werden mußle. Dazu kham noch erschwerend die umständliche
Geschäftsführung der PM. hinzu. 3. B. kamen vielfach sog. Sammelsendungen
nach Stolp, die für eine ganze Reihe verschiedener Empfänger
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