Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Plannummer Flächeninhalt 
114 Bräuwinkl, Acker, zu .15,159 ha 
352 Steinacker, Acker, 0,494 „ 
281 Kronesterwinkl, Acker, zu 0,273 „ 
237 Steinhaufenland, Acker, zu 0,259 „ 
316 Gemeindeholz, Wald, zu . 0,954» 
472 großes oder Bräugespreuholz, Wald, zu 2,092 „ 
323 Gemeindeholz, Wald, zu . .2,682,, 
3½ Hausgarten, Garten, zu . .0,235» 
B. Zugehõrungen: 
I. Sachen. 
Außer den gesetzlichen Zugehörungen des Fideikommisses im Sinne der §§ 8 und 9 
des Edikts über die Familienfideikommisse vom 26. Mai 1818 sind nach besonderer Erklärung 
des Stifters Bestandteile des Fideikommisses die in den Hypothekenbüchern bei verschiedenen 
der sub A aufgeführten Anwesen als Pertinenzien vorgetragenen Mobilien, Moventien r2c., nämlich 
1. bei dem Anwesen Haus Nr. 133 in Dobelberg: 
„die sämtlichen lebenden und toten Baumannsfahrnisse, sowie die zur fort- 
dauernden Gutsbewirtschaftung erforderlichen Futter-, Samen-, Saat= und 
Speisegetreide-Vorräte“. 
2. bei dem Anwesen Haus Nr. 136 in Zinneberg 
Haus Nr. 162 in Georgenberg 
Haus Nr. 163 in Georgenberg 
Haus Nr. 134 in Sonnenhausen: 
„die bei den Anwesen befindlichen lebenden und toten Baumannsfahrnisse samt 
allen zur Fortbewirtschaftung der Anwesen nötigen Samengetreide= und Futter- 
vorräten, sowie die gesamten Brauerei= und Brennerei-Ein= und -Vorrichtungen 
samt Schiff und Geschirr“. 
3. bei dem Anwesen Haus Nr. 130 in Dobelberg: 
„die sämtlichen lebenden und toten Baumannsfahrnisse, sowie die zur fort- 
dauernden Gutsbewirtschaftung erforderlichen Futter-, Samen-, Saat= und 
Speisegetreide-Vorräte“. 
4. bei dem Anwesen Haus Nr. 20 in Oberseeon 
Haus Nr. 30 in Altenburg: 
„die gesamte lebende und tote Baumannsfahrnis dieser beiden Anwesen und 
alle bei ihnen befindlichen Mobilien“.
	        
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