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§ 2.
Besit- und Sncressionsverhältnisse.
Erster Besitzer des Freiherrlich Adolf von Büsing-Orville'schen Familienfidei-
kommisses Zinneberg ist der Stifter Freiherr Adolf von Büsing-Orville, Gutsbesitzer
in Zinneberg; die Fideikommißfolge verbleibt in dessen ehelicher, männlicher Deszendenz nach
den in dem Edikt über die Familienfideikommisse vom 26. Mai 1818 gegebenen Vorschriften.
Alle weiteren Verfügungen über die Fideikommißfolge in der weiblichen Linie, in der
Seitenlinie, sowie über Substitution, dann Dispositionen zum Vorteile einzelner Mitglieder
der Familie bleiben dem Stifter vorbehalten, ebenso das Recht des Widerrufs und der Ab-
anderung nach § 94 des vorbezeichneten Edikts.
83.
Lasten.
Von den zum Fideikommiß gehörigen Grundstücken sind an jährlichen Bodenzinsen zu
entrichten: "
in der Steuergemeinde: zur Staatskaffa: zur Ablösungskassa:
9 J7
Glonn .. . 70 74 543 19
Moosach . 194 32 48 89
Baiern 14 16 13 88
Bruck — — 1 84
Oberpframmern 2 12 1 22
Egmatigng — — 70 67
Pei ... — — 63 44
laut Bestätigung der K. Rentämter Ebersberg und München Land. Fid. Spez. Akten I
Nr. 65 und 66. Plan Nr. 5150 der Steuergemeinde Glonn entstammt einem Grund-
komplex, auf dem 150 Gulden Handlohnsäquivalent zur Kirche Glonn lasten.
Plan Nr. 5135 und Plan Nr. 5151 derselben Stenergemeinde entstammen einem
Grundkomplex, auf dem 54 Gulden 36 Kreuzer Bodenzinskapital zur Kirche Möschenfeld
eingetragen sind.
Plan Nr. 326 3½⅛ der Steuergemeinde Bruck ist mit einem jährlichen Holzbodenzins
von 3 “ 22 „ zur Stiftung Wildenholzen belastet.
Laut Eintrags im Hypothekenbuche für Glonn, Bd. V S. 149 ff. Blatt Nr. 342
Abt. II und im Hypothekenbuche für Bruck Bd. II S. 227 Numerus 127.