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84.
Grunddienstbarkeit.
Plan Nr. 1495 der Steuergemeinde Moosach ist mit einem Wegerecht zugunsten des
jeweiligen Eigentümers von Plan Nr. 2916 der Steuergemeinde Bruck (Haus Nr. 98
in Grub, Wohnhaus mit Stall, Stadel und Hof zu 0,099 ha) in der Weise belastet,
daß dieser jederzeit vom bezeichneten Anwesen über Plan Nr. 1495 zum Steinsee und von
dort zurück gehen darf.
Laut Eintrags im Hypothekenbuche für Moosach Bd. II S. 186 und Protokoll
Bd. II Nr. 126.
§ 5.
Verfügungsbeschränkung.
Die Plan Nr. 147 und 267 der Steuergemeinde Peiß dürfen nur an solche Personen
veräußert werden, die in die durch nachbezeichnete Servitutsverträge mit der Stadtgemeinde
München eingegangenen Verpflichtungen eintreten, laut Urkunden des K. Notars Hell-
maier in München vom 11. und 25. Juni 1896 Gesch.-Reg Nr. 1428 und 1548,
dann Eintrags im Hypothekenbuche für Peiß Bd. III S. 540 ff.
§ 6.
Schulden.
Fideikommißschulden erster Klasse:
Dreihundertsechzigtausend Mark Darlehen (360 000 —K) der Süddeutschen Boden-
kreditbank in München 1
samt
Sechsunddreißigtausend Mark Kaution (36 000 J) für nicht bevorzugte Zinsrückstände,
Kosten und Verzugszinsen aus Zinsrückständen.
Bestimmungen über Verzinsung und Rückzahlung:
1. Der Fideikommißbesitzer hat dieses Darlehen vom 1. November 1901 angefangen
mit vier Prozent zu verzinsen, das Kapital selbst aber durch Zinsbeischläge von eins vom
Hundert der ursprünglichen Anlehenssumme in der Art heimzubezahlen, daß er 41 — ein-
undvierzig — Annuitäten im Betrage von 18000 — achtzehntausend — Mark in halb-
jährigen Raten zu 9000 — neuntausend — Mark an die Bank entrichtet und zwar die
erste Rate am 1. Mai 1902, die letzte am 1. November 1942 — ersten November neun-
zehnhundertzweiundvierzig. Annnitätenraten, welche länger als vierzehn Tage im Ausstande
bleiben, sind vom Verfalltage bis zum Zahltage mit fünf Prozent zu verzinsen.