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2. Die Annnitäten zu 6 100 — sechstausend einhundert Mark — sind in dieser
hiemit festgestellten Größe in barem Gelde kostenfrei in halbjährigen Raten von 30504
— dreitausend fünfzig Mark — am ersten Juni und ersten Dezember jeden Jahres, erstmals
am 1. Juni 1902 — ersten Juni neunzehnhundertzwei — an der Kassa der Gläubigerin
zahlbar.
3. Die ursprüngliche Tilgungsperiode für ein mit viereinhalb Prozent verzinsliches und
durch fünfprozentige Annuitäten tilgbares Kapital beträgt 52 — zwei und fünfzig — Jahre.
Mit Rücksicht auf die bisherigen Annuitätenzahlungen und auf Grund der mit der Bank
gepflogenen Abmachung ist die am 1. Juni 1902 — eintausendneunhundertzwei — fällige
Annuitätshälfte als die 30. — dreißigste — Annnitätshälfte der Tilgungsperiode zu be-
trachten, so daß noch 37½ — sieben und dreißigeinhalb — Jahresannuitäten oder fünf
und siebzig Hälften in obiger Größe zu entrichten sind, nach deren Zahlung das Kapital
in Haupt= und Nebensache getilgt ist.
4. Annnitätsraten, die länger als vierzehn Tage im Rückstande bleiben, sind vom
Verfall= bis zum Zahltage mit 5% — fünf Prozent — zu verzinsen und ist außerdem
daraus eine Konventionalstrafe von einem Prozent des Rückstands zu bezahlen.
5. Dem Fideikommißbesitzer bleibt das Recht vorbehalten, den jeweiligen Kapitalsrest
nach sechsmonatiger, nur an den Annuitätenterminen, 1. — ersten — Juni und 1. — ersten —
Dezember zulässiger Kündigung ganz oder teilweise auch vor Ablauf der Tilgungsperiode
heimzuzahlen, während das Kapital seitens der Bank unaufkündbar ist.
6. Der Fideikommißbesitzer hat sich des Weiteren verpflichtet, das Kapital der Süd-
deutschen Bodenkreditbank zu 360 000 — — dreihundertsechzigtausend Mark — sobald als
dies zulässig ist, aufzukündigen, und zu dessen Wegfertigung ein neues Kapital von der
Bayerischen Handelsbank aufzunehmen, das unter noch zu vereinbarenden Bedingungen mit
dem obigen zu einem erststelligen Gesamtdarlehen zusammenzulegen ist.
7. Sollten die vorskehend übernommenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden,
insbesondere die Wegfertigung der Süddeutschen Bodenkreditbank durch die Handelsbank nicht
bis spätestens 1. April 1903 — eintausendneunhundertdrei — erfolgt sein, so soll die
Bank berechtigt sein, ihr Kapital sofort zurückzuverlangen.
Eingetragen an ausschließend zweiter Stelle nach Vorgang von 360 000 J—X Kapital und
36000 “ Nebenkaution gem. „Fideikommißschuldbestellung“ des K. Notariats München I
vom 18. Juni 1902 Gesch.-Reg. Nr. 1924.