Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

MÆ II. 109 
Direktivbezirk Muster 1. 
Küßstoff-Bezugsschein für Apotheken. 
Nr. für 19 
  
(Name des Bezugsberechtigtrrnrnnn-----.--.. 
ist berechtigt, im Kalenderjahr 19 
(Ort, Straße, Hausnummen. 
Süßstoff aus anderen inländischen Apotheken oder unmittelbar aus der Sachharinfabrik zu Salbke- 
Westerhüsen bei Magdeburg gegen vorschriftsmäßig ausgestellte Bestellzettel zu beziehen. 
(Ort und ggnn.....O O„O„O„T 
(Stempel) (Unterschrift) 
Ein Muster zum Sußstoff-Bestellzettel liegt an. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Bei jeder Süßstoffbestellung ist dieser Bezugsschein dem Lieferer vorzulegen. Letzterer hat den gelieferten Süßstoff 
auf der Rückseite dieses Scheines in den Spalten 1 bis 5 einzutragen, die Richtigkeit der Eintragung durch Aus- 
füllung der Spalten 6/7 zu bescheinigen und alsdann den Bezugsschein dem Besteller zurückzugeben, den Bestellzettel 
aber als Beleg zum Süßstoff-Ausgabebuche Lagerbuche) zurückzubehalten. 
2. Der Besteller (Inhaber des Bezugsscheins hat in Spalte 8 den Tag des Eintreffens der bestellten Süßstoffsendung 
zu vermerken. Am Jahresschlusse hat er die Eintragungen der Lieferer des Süßstoffs auf der Rückseite dieses Scheines 
abzuschließen, von der Summe die nach dem Süßstoff-Ausgabebuch abgegebene oder verwendete Menge abzusetzen und 
den verbliebenen Bestand in dem Bezugsscheine für das neue Jahr vorzutragen. 
3. Der abgelaufene Bezugsschein ist alsdann mit dem abgeschlossenen Süßstoff-Ausgabebuch und den zu diesem gehörigen 
Belegen (erledigte Bestellzettel und ärztliche Anweisungen) der Bezirkssteuerstelle einzureichen.
	        
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