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Bekanntmachungen.
(Das Schuzpocken-Impfungs-Instltut zu Augsburg
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es wird hiemit bekannt gemache, daß zu
Augsburg ein Impfungs= Institut errichtet
ist, von welchem die Impfärzte der Schwäbischen
Provinz frischen Schuzpocken= Stoff er:
halten können.
Der königliche Stadtphysikus Kraus und
Doktor Treyer stehen diesem Institure vor.
Die Aerzte und Chirurgen, welche Impf-=Scoff
von diesem Iunstitute erhalten wollen,
müssen aber ihre Briese an dasselbe portofrey
schicken, und 18 kr. zur Vergüttung der
Glasplatten und übrigen Auslagen beylegen.
Ulm, den 3z. März 1807.
Königliche Landes-Direktion
in Schwaben.
l von Merz, Direktor.
Lutz.
(Die Fortschritte der Kultur des Erdreschs in den
aleern Theilen der Provinz Schwaben von
den Jahren 1803 — 1906 betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die unterzeichnete Stelle hält für angemess
sen, dem Publikum durch die beyliegende Tabelle
die Resultate der Vorschritte der Landes=Kultur
in den 38 dltern Landgerichten der
Provinz, und in den von denselben inklavirten
Rittergütern bekannt zu machen.
Diese Verbesserungen der Kultur des Erd-576
reichs in einem Bezirke von 130 Quadrat-Meilen,
worauf ungefähr zaoooo Menschen
leben, in einem kurzen Zeitraume, und in
einer Periode ausgeführt, in welcher die Lasten
geführter Kriege, und ein neu entstandener
Krieg so nachtheilig auf den Landmann
wirkten, werden das Publikum wiederholt
von der Industrie der Bewohner der Provinz
und von den wohlthátigen Wirkungen der von
Seiner Majestät dem Könige zur Beförderung
der Landeskultur erlassenen Verokdnungen
überzeugen.
Die unterzeichnete Stelle halt es für Pflichr,
dem größten Theile der königlichen Landgerichte,
und den in der Tabelle als Beförderer
der Landeskultur genannten Individuen
bey gegenwärtiger Gelegenheit öffentlich ihre
Zufriedenheit wegen des Eifers auszudrücken,
womit sie zur Vervollkommnung der Landes-Kultur
mitwirkeen.
Die unterzeichnete Stelle ist zur Erwartung
berechtiget, daß die königlichen Landgerichte
dieß ausgesprochene Benehmen fortsezen, und
daß auch die Land-Geistlichkeit mit der Bemühung
der königlichen Behörden künftig
sich vereinigen werde, um die Kultur des Erdreiches
der Provinz zu vervollkommnen, grösseren
Wohlstand ihrer Bewohner zu begründen,
und auf diese Art den Absichten der Regierung
zu entsprechen.
Ulm, den 16. Maͤrz 1807.
Königliche Landes-Direktion
in Schwaben.
von Merz, Direktor.
von Bäumen.