Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Bekanntmachungen.

 

(Das  Schuzpocken-Impfungs-Instltut  zu  Augsburg
  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Es  wird  hiemit  bekannt  gemache,  daß  zu

Augsburg  ein  Impfungs=  Institut  errichtet

ist,  von  welchem  die  Impfärzte  der  Schwäbischen

  Provinz  frischen  Schuzpocken=  Stoff  er:

halten  können.

Der  königliche  Stadtphysikus  Kraus  und

Doktor  Treyer  stehen  diesem  Institure  vor.

Die  Aerzte  und  Chirurgen,  welche  Impf-=Scoff
  von  diesem  Iunstitute  erhalten  wollen,
müssen  aber  ihre  Briese  an  dasselbe  portofrey
  schicken,  und  18  kr.  zur  Vergüttung  der
Glasplatten  und  übrigen  Auslagen  beylegen.
Ulm,  den  3z.  März  1807.

Königliche  Landes-Direktion

in  Schwaben.
l  von  Merz,  Direktor.
Lutz.

 

(Die  Fortschritte  der  Kultur  des  Erdreschs  in  den
aleern  Theilen  der  Provinz  Schwaben  von
den  Jahren  1803  —  1906  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  unterzeichnete  Stelle  hält  für  angemess
sen,  dem  Publikum  durch  die  beyliegende  Tabelle
  die  Resultate  der  Vorschritte  der  Landes=Kultur
  in  den  38  dltern  Landgerichten  der
Provinz,  und  in  den  von  denselben  inklavirten
  Rittergütern  bekannt  zu  machen.

Diese  Verbesserungen  der  Kultur  des  Erd-576



reichs  in  einem  Bezirke  von  130  Quadrat-Meilen,
  worauf  ungefähr  zaoooo  Menschen
leben,  in  einem  kurzen  Zeitraume,  und  in
einer  Periode  ausgeführt,  in  welcher  die  Lasten
  geführter  Kriege,  und  ein  neu  entstandener
  Krieg  so  nachtheilig  auf  den  Landmann
wirkten,  werden  das  Publikum  wiederholt
von  der  Industrie  der  Bewohner  der  Provinz
und  von  den  wohlthátigen  Wirkungen  der  von
Seiner  Majestät  dem  Könige  zur  Beförderung
  der  Landeskultur  erlassenen  Verokdnungen
  überzeugen.

Die  unterzeichnete  Stelle  halt  es  für  Pflichr,
dem  größten  Theile  der  königlichen  Landgerichte,
  und  den  in  der  Tabelle  als  Beförderer
  der  Landeskultur  genannten  Individuen
bey  gegenwärtiger  Gelegenheit  öffentlich  ihre
Zufriedenheit  wegen  des  Eifers  auszudrücken,
womit  sie  zur  Vervollkommnung  der  Landes-Kultur
  mitwirkeen.

Die  unterzeichnete  Stelle  ist  zur  Erwartung
berechtiget,  daß  die  königlichen  Landgerichte
dieß  ausgesprochene  Benehmen  fortsezen,  und
daß  auch  die  Land-Geistlichkeit  mit  der  Bemühung
  der  königlichen  Behörden  künftig
sich  vereinigen  werde,  um  die  Kultur  des  Erdreiches
  der  Provinz  zu  vervollkommnen,  grösseren
  Wohlstand  ihrer  Bewohner  zu  begründen,
  und  auf  diese  Art  den  Absichten  der  Regierung
  zu  entsprechen.

Ulm,  den  16.  Maͤrz  1807.

Königliche  Landes-Direktion

in  Schwaben.
von  Merz,  Direktor.
von  Bäumen.