Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
esetz und LL 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
W 14. 
München, den 6. April 1903. 
Inhaltt: 
Bekanutmachung vom 2. April 1903, dic Vergebung staatlicher Arbeiten und Lieferungen betreffend. 
  
Nr. 7922. 
Bekanntmachung, die Vergebung staatlicher Arbeiten und Lieferungen betreffend. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Aeußbern, der Justiz, des Innern 
beider Abteilungen und der Finanzen. 
Auf Grund Allerhöchster Genehmigung werden hiemit unter Anfhebung der Instruktion 
vom 7. September 1864 über die Verakkordierung der Staatsbauarbeiten die neuen „Vor- 
schriften über die Vergebung staatlicher Arbeiten und Lieferungen“ nebst einer Anlage „All- 
gemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung staatlicher Arbeiten und Lieferungen für 
Banzwecke“ zur Danachachtung bekannt gegeben. 
Dieselben treten sofort in Kraft. 
Den Kreis-, Distrikts= und Ortsgemeinden wird empfohlen, bei der Vergebung ihrer 
Arbeiten und Lieferungen nach den gleichen Grundsätzen zu verfahren. 
München, den 2. April 1903. 
LDr. Erhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. v. Wehner. Staatsrat v. Mayer. 
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