Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Die Gemeinden Lauf und Heuchling gelten für den Sitz des Notariats 
Lauf als ein Ort. Der Name des Notariats Lauf bleibt unverändert. 
München, den 24. März 1903. 
Luitpold, 
Prim von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
v. Miltner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat von Henle. 
  
  
Nr. 23261I. 
Bekanntmachung, Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen betreffend. 
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann Kl. Kriegsministerium. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. März 1903 (Reichs-Gesetz- 
blatt 1903 Seite 60) verfügte Abänderung der Militär-Transport-Ordnung hat auch für 
die bayerischen Eisenbahnen zu gelten. 
München, den 1. April 1903. 
In Vertretung: 
Frhr. v. Asch. Staatsrat v. Mayer. 
  
Nr. 7579. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Regensburg betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und
	        
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