Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1901. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1901 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1903. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1903: 
12 654581 + 08 J, wovon ein Stenerprozent auf 126 545 81 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1903. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Den Beschlüssen des Landrats über die Unterstützung der Gemeinden aus Staats- 
und Kreisfonds zur Aufbringung des nach Art. 7 und 13 des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli 1902 neugeregelten und erhöhten Personalbedarfs für die Volksschulen im Jahre 
1903, dann über die Unterstützung von Gemeinden zu Schulhausbauten aus Mitteln der 
neuen Kreisschuldotation und aus Kreisfonds haben Wir inhaltlich der Entschließung des 
Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 22. Dezember 
1902 Nr. 25612 Unsere Genehmigung bereits erteilt. Die ziffernmäßige Feststellung der 
Bauschbeträge nach den Bestimmungen des Art. 14 Absatz 1 des angeführten Gesetzes bleibt 
dem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vorbehalten. 
2. Der Landrat hat beschlossen, den ständigen Landratsausschuß zu ermächtigen, 
namens der Kreisgemeinde die erforderlichen Handlungen wegen Erwerbung eines Bauplatzes, 
Ausstellung eines Bauprogrammes und Ausarbeitung eines Bauprojektes für den Neubau 
eines Anstaltsgebändes der Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern in München vor- 
zunehmen. Wir erteilen diesem Beschlusse sowie der Einsetzung des Betrages von 60 000 4 
als erste Rate zum Bau der Kreislehrerinnenbildungsanstalt in das Kreisbudget Unsere 
Genehmigung.
	        
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